Reichtum Royal Elixier

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Reichtum Royal Elixier

Das Reichtum Royal Elixier ist ein Duftwasser, das sein Erfinder Mario Max Prinz zu Schaumburg-Lippe (geb. 1977 als Mario-Helmut Wagner, auch "Max-Mario Prince zu Schaumburg-Lippe") als "Aktivator für Reichtumsenergie" bezeichnet. Das Esoterik-Produkt ist unter anderem bei Questico und Astro-TV im Angebot und kostet 99,95 Euro für 59 ml.

Reichtum Royal Elixier

Werbung für Reichtum-Set bei Astro-TV

Bei dem Reichtum Royal Elixier handelt es sich um ein Parfüm mit Zerstäuber in "hochwertiger eleganter Echtglasflasche mit sparsamen Feinzerstäuber und goldmetallischer Royalschutzkappe", dem vom Erfinder vorgebliche Wunderwirkungen beigemessen werden. So soll der Duft nicht nur "den ganzen Luxus der High Society in einem klaren Flakon voller königlicher Träume repräsentieren", sondern darüber hinaus soll das Produkt Eigenschaften eines so genannten "aktivierenden Geld- Reichtums- und Erfolgsmagneten" haben. Ursache dafür sei eine "Reichtumsenergie", die vom Produkt ausgehe. Auch sollen nach Auskunft des Prinzen Kontoauszüge, Lottoscheine oder Bargeld eingesprüht werden. Das Elixier soll seine geheimnisvolle Reichtumsenergie insbesondere in einer grünen königlichen Reichtumskappe als Verschluss enthalten. Bei Astro-TV erklärt Prinz Mario die Wirkungsweise folgendermaßen:

Ein Sprühstoß genügt, und die Reichtumsenergie vertausendfacht sich, der Reichtum, das Geld finden einen dann selbst, man braucht ihnen nicht mehr nachzulaufen.

Alternativprodukte sind die Duftwässer Bloody Prince – Der Sexual-Duft und Der Rebirther – Liebe ohne Abhängigkeit. Prinz Mario bietet seine Reichstumsenergie auch in Reichtum-Colliers an ("hochwertiges Collier mit royaler Anziehungskraft zur Aktivierung der inneren Reichtumsenergie!"), die mit einem "Reichtumskonzentrat" gefüllt seien. Werbeslogan: "Ein grüner Spritzer aktiviert Ihre Reichtumsenergie, so dass der Geldfluss des Universums Sie erfüllen möge."

Prinz Mario-Max zu Schaumburg-Lippe

Prinz Mario-Max

Der 1977 als Mario-Helmut Wagner geborene Prinz behauptet seit seiner Adoption im Erwachsenenalter, Sohn von Waldemar Prinz zu Schaumburg-Lippe, des Cousins der dänischen Königin Margarethe II. und dessen Ehefrau Gertraud-Antonia zu sein. Der Adelstitel gilt als umstritten und ist Gegenstand von Rechtstreitigkeiten mit Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe. Er soll ihn 2002 über eine Helga Claire Lee Prinzessin zu Schaumburg-Lippe per Adoption erhalten haben. Laut der Tageszeitung "Die Presse" änderte er zunächst seinen Vornamen. Aus "Mario-Helmut" wurde "Mario-Max Prince Antonius Adolf Albert Edward Oliver Gertraud Edith Helga Magdalene". Später ließ er auch seinen Familiennamen auf Prinz zu Schaumburg-Lippe umschreiben.

Der Prinz ist als Allrounder bekannt geworden, mit Aktivitäten als Designer und Schauspieler. Im Bereich der Esoterik betätigt sich der Prinz als Hellseher und Engelflüsterer, als "I-Ging-Orakel" ist er bei Questico tätig. Als "Schlüsselerlebnis" für eine Hinwendung zur Esoterik sieht der Prinz eine Begegnung mit dem Dalai Lama. Seine angebliche hellseherische und spirituelle Begabung sei von einem "Star-Hellseher" namens Daniel Kreibich bestätigt worden, der ihn auch für eine "DOE Miracle Worker Akademie in Europa" als Schirmherr verpflichtet habe. Zitat Prinz Mario: "Ich liebe die Menschen und berate Sie besonders diskret, wie es in den Königshäusern üblich ist".

Prinz Mario Max ist in Jura promoviert. Er geriet in die Schlagzeilen, als behauptet wurde, dass seine Dissertation (Mario Wagner: "Die Sozialphilosophie von Joseph Kardinal Höffner") aus zahlreichen und nicht kenntlich gemachten Zitaten bestehen soll.[1] Dies behauptet der österreichische Medienwissenschafter Stefan Weber gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA: "Auffällig ist, dass sich die Plagiatsstellen von bis zu eineinhalb Seiten Fließtext am Stück durch die gesamte Arbeit ziehen - von der Kurzfassung am Anfang bis zum Schlusskapitel." Laut Prinz Mario habe er jedoch die Dissertation "in semesterlanger Arbeit bei großen Professoren selbstständig verfasst". Die Universität Innsbruck hat die Arbeit 2010 und 2011 überprüft und lehnte eine Neuaufnahme des Promotionsverfahrens ab, weil "die vom Gesetz für die Nichtigerklärung der Beurteilung der Dissertation bzw. den Widerruf des akademischen Grades geforderte wesentliche Voraussetzung der Erschleichung – also die Täuschungsabsicht – nicht gegeben" sei.[2]

Weblinks

Quellen