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Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war.  
 
Über eine erste Arzneimittelprüfung berichtet Hahnemann selbst und meint dabei seinen eigenen Chinarindeversuch, der jedoch später nicht mehr replizierbar war.  
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In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.
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In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre. So gibt es beispielsweise ''persönliche Arzneimittelprüfungen'', ''Seminar-Arzneimittelprüfungen'', ''Traumprüfungen'', ''Meditationsprüfungen'', ''Bioresonanz-AMP'' und so weiter.
    
Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzierung|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.
 
Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzierung|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.
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