Placeboeffekt
Das Wort Placebo (auch sympathische Magie, zur Unterscheidung von einem Verum-Mittel mit Wirksamkeitsnachweis) ist lateinischen Ursprungs und bedeutet: ich werde gefallen. Es handelt sich in der Regel um eine Scheinarznei, oder eine Scheinbehandlung die anstelle einer wirksamen Zubereitung gegeben wird. Im Medizingerätesektor kann man Placebos dann einsetzen, wenn man dem zu täuschenden Patienten ein Gerät vorstellt, das nur scheinbar funktioniert. So kann man ein Bioresonanzgerät dadurch zu einem Placebogerät umfunktionieren, dass man zwar die Leuchtdioden und PC-Programme funktionsfähig erhält, die 'Therapiefunktion' des Gerätes aber durch Unterbrechung der Stromzufuhr deaktiviert.
In der Arzneimittelforschung wird ein Placebopräparat dann eingesetzt, wenn es darum geht, den tatsächlichen Nutzen einer pharmakologischen Zubereitung (das sog. Verumpräparat) im Vergleich zu einer Scheinbehandlung zu prüfen. Wirkt Verum nur so gut wie Placebo, ist es nutzlos bzw. hat keine eigenständige, zusätzliche Wirkung bei der entsprechenden Indikation.
In der Naturheilkunde- und Esoterikszene wird dem Placebo gelegentlich eine eigenständige Wirkung zugemessen. Es wird zu einem vermeintlichen Verum hochstilisiert. Dabei wird regelhaft der Effekt einer Scheinbehandlung (Placebobehandlung) von jenem einer für den Patienten offensichtlichen Nichtbehandlung nicht ausreichend abgegrenzt. Auch wird oft der Effekt der Selbstheilung, die bei allen Erkrankungen zu einer (teilweisen oder vollständigen) Gesundung führt, mit dem Placeboeffekt verwechselt.
In den 1950iger Jahren wurde durch Beecher [1] die These aufgestellt, dass das Placebo selbst eine medizinische Wirkung habe: It is evident that placebos have a high degree of therapeutic effectiveness in treating subjective responses, deciding improvement, interpreted under the unknown technique as a real therapeutic effect, being produced in 35.2 +/- 2.2% of cases. Damit stellte er die Behauptung auf, dass in jedem dritten Behandlungsfall mit Placebo das Placebopräparat zu einer Heilung führen würde. Diese These hielt sich über Jahrzehnte und wurde sogar in führenden Medizinjournalen immer wieder nachgebetet, ohne dass dafür jemals ein glaubhafter Beweis erbracht worden wäre.
Hröbjartsson und Gotzsche [2] trugen 2001 die Beecher'sche These zu Grabe. Sie analysierten 114 klinische Studien, in denen Placebos bezüglich ihrer angeblichen Wirksamkeit untersucht wurden. Im Vergleich zu einer Nichtbehandlung konnte auf der Basis von 3.795 Patienten die Aussage getroffen werden, dass im Vorher-Nachher-Vergleich zwischen beiden Studienarmen kein signifikanter Unterschied bestand. Somit wirkte Placebo nicht eigenständig, sondern war so 'effektiv' wie eine Nichtbehandlung. In kleineren Studien mit geringen Patientenzahlen viel gelegentlich ein scheinbares Überwiegen von Placebo gegenüber Nichtbehandlung auf, was vor allem bei der Behandlung von Schmerzen der Fall war. Wurden diese Effekte aber in größeren Studien untersucht, verschwanden sie. Zu erklären ist dieser scheinbare Placeboeffekt dadurch, dass in kleineren Studien bereits wenige Patienten, die sich gegenläufig verhalten, zu einem geringen, positiven Placeboeffekt führen können. Dieser methodisch bedingte Fehler verschwindet aber in umfangreicheren Patientenkollektiven.
Außerhalb klinischer Studien, die die (Nicht-)Wirksamkeit von Arzneimitteln prüfen sollen, Placebos zu therapeutischen Zwecken einzusetzen, lehnen Hröbjartsson und Gotzsche (2001) ab.
Placeboprodukte
Eine zuckerhaltige Placebo-Tablette mit Kirschgeschmack wird in den USA als Nahrungsergänzungsmittel unter dem Handelsnamen Obecalp (Placebo rückwärts ausgeschrieben) für 6 US-Dollar pro 50 Stk angeboten. Die Pille soll Beschwerden bei Kindern lindern, der angeführte mögliche Placeboeffekt wird hierbei ausdrücklich bei der Vermarktung erwähnt. Das NEM-Produkt stieß interessanterweise sowohl auf Kritik der US-amerikanischen Nahrungsergänzungsmittelindustrie, die ihre eigenen Produkte in schlechter Gesellschaft sah, als auch auf Kritik der Aufsichtsbehörde FDA und Fachgremien die auf die Gefahr hinwiesen bei Anwendung von Placebos den Einsatz wirksamer Mittel zu unterlassen. Auch ergaben sich rechtliche Fragen da dieses Mittel einerseits eine Placebo-Wirkung erzielen soll, und das nicht explizit zugelassene Mittel somit als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzustufen sei, es aber andererseits vom Hersteller als (gegenüber Placebo) wirkungslose und wirkstofffreies Placebo bezeichnet wird. Letztendlich wird das Produkt zur Zeit als dietary supplement (Nahrungsergänzungmittel) im Sinne des Dietary Supplement Health and Education Act von 1994 angesehen und kann legal angeboten werden.
Siehe auch: Nocebo-Effekt
Quellennachweise
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