Safrasan
Safrasan ist der Name eines pflanzlichen Mittels, das in der Pseudomedizin als Produkt zur Reduktion des Körpergewichts ("Abnehmmittel" bei Übergewicht) zu hohen Preisen und mit unseriösen Wirksamkeitsversprechen beworben wird.
Die Hersteller versprechen einen Gewichtsverlust, ohne dass gehungert werden müsse. Auch eine Änderung der Ernährung und der Lebensweise sei nicht notwendig. Zustande kommen soll dies durch eine "vollständige Umwandlung des Stoffwechsels", der durch den enthaltenen Safran bewirkt werden soll.
Die in der Werbung unterstellte appetitzügelnde Wirkung soll dadurch zustande kommen, dass eine Verbesserung der Gemütsverfassung unter der Anwendung eintrete, die ein tägliches Knabbern von Süssigkeiten oder Lebensmitteln im Laufe des Tages vermindere.
Angeboten wird Safrasan sowohl als Kapsel als auch als Saft.
Inhaltsstoffe
Safrasan wird aus Safran hergestellt, dem Safran-Krokus mit dem wissenschaftlichen Namen Crocus sativus. Es handelt sich dabei um eine Krokus-Art, die im Iran, in Kaschmir und in Europa (vor allem im Mittelmeerraum) angebaut wird. Safran ist eine triploide Mutante des auf den ägäischen Inseln und auf Kreta beheimateten Crocus cartwrightianus. Sie ist wegen des dreifachen Chromosomensatzes unfruchtbar und kann nur vegetativ durch Knollenteilung vermehrt werden.
In der mediterranen und orientalischen Küche wird der häufig gefälschte Safran zum Aromatisieren und Gelb-Färben von Reisgerichten, Meeresfrüchten, Suppen, Saucen und Süßspeisen eingesetzt. Bekannte Safran-Gerichte sind z.B. Risotto Milanese, Paella oder Bouillabaisse.
Als Inhaltsstoffe von Safran gelten:
- Crocin (gelber Farbstoff)
- Ätherische Öle (hauptsächlich Safranel)
- Bitterstoff Picrocrocin
Safrasan soll nach Herstellerangaben Koffein, Safran-Extrakte von Crocus sativus, Safranal sowie Hilfsstoffe enthalten (Mikrokristalline Cellulose, Kieselsäure), Magnesiumstearat). Im Saft kommen noch Fructosesirup, Guaraná-Extrakte (Paullinia cupana), Colanuss-Extrakte (Cola nitida) sowie Konservierungsstoffe und Säuerungsmittel hinzu.
Als mögliche Nebenwirkung von Safran ist eine fruchtschädigende Wirkung bekannt.
Vertrieb
Die Hersteller- beziehungsweise Vertriebsfirma agiert versteckt - auf den A4-Werbungen werden weder Firmenname noch Adresse angegeben. Dahinter steckt die P.M.C. Handels GmbH, ein deutsche Firma, die diverse Nahrungsergänzungsmittel mit unseriösen Wirksamkeitsversprechen bewirbt und zu meist sehr hohen Preisen vertreibt.
Das Produkt wird in Österreich teilweise über Apotheken vertrieben, was jedoch nichts über die Qualität des Produktes aussagt. Das Produkt ist als Nahrungsergänzungsmittel registriert und muss daher laut Gesetz keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen.
Werbung
Das Produkt wird irreführenderweise als "neueste wissenschaftliche Erkenntnis" beworben. Außerdem wird behauptet, die Wirksamkeit sei erwiesen. Nähere Angaben, welche Wissenschaftler oder welche konkreten Studien damit gemeint sind, werden nicht gemacht. Als "Beweise" werden lediglich Auszüge aus Zuschriften angeblicher zufriedener Kunden abgedruckt.
Der Hersteller wirbt mit ganzseitigen Inseraten in diversen Zeitschriften und Zeitungen im deutschsprachigen Raum. Der Text dieser A4-Werbungen gleicht fast vollständig dem der Werbung für die 11-Pflanzen-Schlank-Kur. In den meisten Text-Passagen wurde einfach "11 Pflanzen" durch "Safran" ersetzt.
Abmahnverfahren wegen "irreführender Werbung"
In einer Pressemitteilung (Irreführende Werbung für „Safrasan-Schlank-Methode“ abgemahnt[1]) teilte 2010 die Verbraucherzentrale Hessen im August 2010 mit, eine schweizer Firma "Lakeside Trading GmbH" erfolgreich abgemahnt zu haben. Grund war irreführende Werbung für Safrasan, die unter anderem in der Fernsehzeitung "rtv" verbreitet wurde. Beanstandet wurde unter anderem diese Werbeaussage:
- Jetzt können Sie schlank werden, selbst wenn Sie gerne reichlich essen... Ernährungs-Spezialisten entdeckten, dass die Pflanze Safran schlank macht...Die Wirksamkeit ist erwiesen.
Die Verbraucherzentrale Hessen bezeichnete die großformatige Werbeanzeige im Fernsehmagazin rtv als grobe Verbrauchertäuschung. Die hessischen Verbraucherschützer hatten Anfang 2010 den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Berlin zur Abmahnung der irreführenden Werbung für die „Safrasan- Schlank-Methode“ veranlasst.