Verschwörungstheorien zum Unfalltod von Jörg Haider
Zum Unfalltod des rechtsgerichteten österreichischen Politikers Jörg Haider (geb. 26. Jänner 1950, gest. am 11. Oktober 2008 in Lambichl, Kärnten) existieren Verschwörungstheorien um einen angeblichen Mordanschlag.
Eine der aktivsten Verbreiter von Verschwörungstheorien zum Tod von Haider verbreitet der Bestseller-Verschwörungsautor Gerhard Wisnewski. Dieser schrieb dazu ein Buch mit dem Titel Jörg Haider – Unfalltod, Mord oder Attentat? in dem er aus dem rechten Landeshauptmann versucht ein Attentatsopfer durch nicht genannte Geheimdienste zu machen. Der Schein des österreichischen "Law&Order"-Manns soll auf diese Weise durch die beim Unfall zu Tage gekommenen Tatsachen nicht in Frage gestellt werden, vielmehr wird das Bild eines Märtyrers gefördert. In der Verlagsankündigung zum Buch war denn auch im Kopp Verlag zu lesen: Haider ist in dem Moment gestorben, wo er auf dem Weg war, bundespolitisch wieder mehr Macht zu erringen. Das dürfte den Tätern nicht gefallen haben. Die Verschwörungstheorien wurden in Folge vom NPD-Parteiblatt und im neonazistischen Infoportal "Freier Beobachter Bodensee" wiederholt.
Die Haider-Partei BZÖ, vermutete eine ominöse "Hochfinanz" hinter dem Haider-Tod.
Fakten zum Unfalltod
In der Nacht zum 11. Oktober 2008 gegen ein Uhr nachts kam der betrunkene und alleine fahrende Haider in Köttmannsdorf-Lambichl in der Nähe von Klagenfurt auf der Loiblpass-Straße mit Fahrziel Bärental bei einem Verkehrsunfall mit stark überhöhter Geschwindigkeit ums Leben. Zuvor hatte Haider mehrere Veranstaltungen und Gaststätten besucht und war stark stark alkoholisiert. Sein Blutalkoholwert lag bei 1,8 ‰. Zum Zeitpunkt des Unfall herrschte Nebel. In einer 70 km/h-Zone machte Haider einen Überholvorgang mit 142 km/h und kam von der Straße ab. Der haider Dienstwagen (VW Phaeton) prallte dabei an einen Betonpfeiler und der Wagen überschlug sich[1]. Als Haider ins Krankenhaus eingeliefert wurde, konnte nur noch sein Tod durch die Unfalleinwirkung festgestellt werden[2]. Am 14. April 2009 gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bekannt, dass das Ermittlungsverfahren zum tödlichen Verkehrsunfall offiziell eingestellt werde. Der tödliche Unfall war demnach ausschließlich auf einen Fahrfehler zurückzuführen. Die technische Auswertung des Unfallfahrzeuges habe ergeben, dass das Unfallauto in „einwandfreiem Zustand“ gewesen sei, auch habe es keine Manipulationen oder sonstige Fremdeinwirkung gegeben. Die Obduktion konnte auch medizinische Ursachen für den Unfall, etwa einen Herzinfarkt oder eine andere Krankheit, ausschließen. Die diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse der Grazer Gerichtsmedizin wurden von einem zweiten Gutachten der Universität Innsbruck bestätigt.[3]