St. Leonhards Akademie
Die St. Leonhards Akademie ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im bayerischen Grabenstätt.[1] Geschäftsführer ist Martin Abfalter, vormals bis 2019 Erich Alfons Huber (Ellis Huber). Die Gründung erfolgte 2015, auf Basis von Einfällen des Geschäftsmanns Johann Abfalter ab 2011. Letzte Leiterin ist die Heilpraktikerin Elke Maria Freier, die sich als "Wasserexpertin" bezeichnet. Ein weiterer Wasserexperte der Akademie ist der Amerikaner Thomas Cowan.
An gleicher Anschrift residieren die Abfalter GmbH & Co. KG von Johann Abfalter, die St. Leonhards Familien KG und die Wasserkraft Schneizlreuth GmbH & Co. KG.
Aktivitäten
Die Akademie unterstützt die Werbung der Abfalter-Produkte, organisiert Werbe-Kongresse und bietet kostenpflichtige online-Kurse zu einem "Ganzheitlichen Wassertherapeuten" oder "Wassercoach" an (349 €). Auf eigenen Kongressen und Symposien werden ausserwissenschaftliche und pseudomedizinische Therapie- und Diagnosemethoden ohne bekannten Wirksamkeitsnachweis vorgestellt. So stellte die gemeinnützliche Akademie die Räume für ein "IGAF 𝗦ymposium für autonome Funktionsdiagnostik und Regulationsmedizin", auf der die Mitochondrienmedizin ("Energie durch Mitochondrientuning"), "Intervall Hypoxie Hyperoxie Therapie" (IHHT), VNSAnalyse, Dunkelfeldmikroskopie oder Ozonhochdosistherapie werbend vorgestellt wurden.
Siehe auch
Quellennachweise
- ↑ St. Leonhards Akademie gGmbH, Untereggerhausen 2, D-83355 Grabenstätt, Tel. 08035 90966 – 96, info@st-leonhards-akademie.de
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.