Unrichtige Gesundheitszeugnisse für Impfgegner und Atemmaskenverweigerer


Dieser Artikel wird gerade bearbeitet. Bitte mit Edits warten!

Impfunfähigkeits-Bescheinigungen (IUB) sind ärztliche Atteste nach §§ 20 Abs. 6 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz), die besagen, dass ein Patient aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Zumeist werden Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder ausgestellt. Wird ein solches Schreiben von einem Arzt ausgestellt, dürfen damit auch ungeimpfte Kinder in Deutschland in Schulen und Kitas.

Impf-Unfähigkeitsbescheinigungen wurden 2020 nach der Einführung des deutschen so genannten Masernschutzgesetzes (MSG) Thema der Berichterstattungen deutscher Medien, als sich impfkritische und impfgegnerische Eltern nach Wegen suchten, eine Impfung eigener Kinder zu vermeiden oder zu umgehen. Seit dem 1. März 2020 müssen Kinder in Schulen und Kitas gegen Masern geimpft sein. Die Einrichtungen müssen den Impfstatus bei der Aufnahme der Kinder abfragen, so verlangt es das neue Masernschutzgesetz.

Nach Presseberichten sollen impfkritisch eingestellte Ärzte die Impfunfähigkeits-Bescheinigungen auch als lukratives Geschäft entdeckt haben, und derartige Bescheinigungen ohne eingehende körperliche Untersuchung ausstellen und abrechnen. In einigen Fällen wurden auch Beschenigungen pauschal nach fernmündlicher Bitte ausgestellt. Hinzu kommt ein weiterer Personenkreis von Medizinlaien, der vermeintliche Tips zur Umgehung von Impfungen anbietet. Tatsächlich lassen sich im Internet, in sozialen Netzwerken, fragwürdige bis kriminelle Angeboten finden, vorgeschriebene Impfungen mit Tricks zu umgehen. So finden sich beispielsweise Anbieter, die gegen eine Gebühr pauschale IUBs von ausländischen Ärzten anbieten, die die betroffenen Patienten tatsächlich nie zu Gesicht bekommen. Da die Masernschutzimpfung als sehr sicher gilt, sind die Fälle von tatsächlichen Impfausnahmen sehr selten.

2020 stellte sich heraus, dass Gesundheitsämter in einigen Fällen gegen Ärzte ermitteln, die Atteste im Sinne eines "unrichtigen Gesundheitszeugnisses" ausstellten, die von den zuständigen Gesundheitsämtern als fragwürdig angesehen wurden. Gegen die betreffenden Ärztinnen/Ärzte wurden auf Anzeige des Gesundheitsamtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf das Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses eingeleitet. Die betroffenen Eltern werden als Zeugen vorgeladen.

Gelegentlich werden Ergebnisse des umstrittenen Lymphozytentransformationstest als Laborparameter herangezogen, um eine IUB auszustellen. Der Anbieter des Tests, das Berliner Labor IMD dazu:

Im Zuge der Diskussion über das am 1.3.2020 in Kraft tretende Masernschutzgesetz erhalten wir gehäuft Anfragen, ob über Labordiagnostik Impfkomplikationen vorhergesagt werden oder ob damit Kontraindikationen für eine Masernimpfung nachgewiesen werden können.
Wir weisen stets darauf hin, dass die Labordiagnostik dafür keinen nennenswerten Stellenwert hat.[..]
Wir distanzieren uns ausdrücklich von Falschaussagen, die offensichtlich im Netz z.T. durch Impf-kritische Elterninitiativen verbreitet werden, dass mit den im IMD Berlin zur Verfügung stehenden Allergietest´s „Beweise“ dafür erbracht werden können, dass Impfungen gesundheitsgefährdend seien. Dieses ist nicht der Fall und entspricht auch nicht unserer Haltung zu Impfungen im Allgemeinen. Selbst im seltenen Fall eines positiven Allergietests besteht keine prinzipielle Kontraindikation, da es in der Regel möglich ist, ein Präparat zu wählen, welches den als allergieauslösend identifizierten Zusatzstoff nicht enthält.

Unrichtige Gesundheitszeugnisse

Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse steht in Deutschland unter Strafe (StGB, § 278) und damit ist nach gängiger juristischer Meinung nicht nur das Aufführen falscher Gründe und Tatsachen, sondern auch das Ziehen falscher Schlussfolgerungen gemeint: "Von der Unrichtigkeit eines Gesundheitszeugnisses ist auszugehen, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen stehen oder nicht mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sind." (Fenger 2009) - und aus Umständen, die das RKI als zuständige Behörde expressis verbis als "falsche Kontraindikation" veröffentlicht, eine Impfunfähigkeit zu schlussfolgern und zu bescheinigen, dürfte nur in sehr seltenen Einzelfällen mit dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sein.

Ein Gesundheitszeugnis ist unabhängig von seinem Inhalt schon dadurch unrichtig und damit potentiell strafbar, wenn ihm keine körperliche Untersuchung des Patienten vorliegt, es also nur auf Grundlage eines (Telefon-)Gesprächs ausgestellt wird (BGH 1977).

"Nur ausnahmsweise kann ein ärztliches Zeugnis trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein. Dies wird dann angenommen, wenn der Arzt sich von einem als vertrauenswürdig und verständig bekannten Patienten dessen Beschwerden anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem bestimmten Krankheitsbild passen. Hier muss der Arzt allerdings im eigenen Interesse unbedingt im Attest vermerken, dass die Beurteilung auf telefonisch erteilten Informationen beruht."[1]

Weblinks

Quellennachweise

  1. Fenger H. 2009. Dtsch Arztebl 2009; 106(30): A-1506 / B-1287 / C-1255