Unrichtige Gesundheitszeugnisse für Impfgegner und Atemmaskenverweigerer
Impfunfähigkeits-Bescheinigungen sind ärztliche Atteste nach §§ 20 Abs. 6 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz), die besagen, dass ein Patient aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Zumeist werden Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder ausgestellt. Wird ein solches Schreiben von einem Arzt ausgestellt, dürfen damit auch ungeimpfte Kinder in Deutschland in Schulen und Kitas.
Impf-Unfähigkeitsbescheinigungen wurden 2020 nach der Einführung des deutschen so genannten Masernschutzgesetzes (MSG) Thema der Berichterstattungen deutscher Medien, als sich impfkritische und impfgegnerische Eltern nach Wegen suchten, eine Impfung eigener Kinder zu vermeiden oder zu umgehen. Nach Presseberichten sollen impfkritisch eingestellte Ärzte die Impfunfähigkeits-Bescheinigungen auch als lukratives Geschäft entdeckt haben, und derartige Bescheinigungen ohne eingehende körperliche Untersuchung ausstellen und abrechnen. In einigen Fällen wurden auch Beschenigungen pauschal nach fernmündlicher Bitte ausgestellt. Hinzu kommt ein weiterer Personenkreis von Medizinlaien, der vermeintliche Tips zur Umgehung von Impfungen anbietet.
2020 stellte sich heraus, dass Gesundheitsämter in einigen Fällen gegen Ärzte ermitteln, die Atteste ausstellten, die von den zuständigen Gesundheitsämtern als fragwürdig angesehen wurden. Gegen die betreffenden Ärztinnen/Ärzte wurden auf Anzeige des Gesundheitsamtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf das Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses eingeleitet. Die betroffenen Eltern werden als Zeugen vorgeladen.
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