Kammerton A - Verschwörung
Die Kammerton A - Verschwörung bezieht sich auf eine Verschwörungstheorie die besagt dass in Deutschland (bzw. im Deutschen Reich) der für Konzerte relevante Kammerton A eine Frequenz von 432 Hertz (Hz) gehabt habe. Später sei der Kammerton A willkürlich auf 440 Hz festgelegt worden, um angeblich den Hörern der Konzerte zu schaden, da mit 440 Hz eingestimmte Konzerte "unnatürlich" seien.
Einer der Anhänger und Verbreiter der Kammerton A - Verschwörung war der 2017 verstorbene deutsche ehemalige Arzt, Wunderheiler und Antisemit Ryke Geerd Hamer. Sein Lied Mein Studentenmädchen sollte Wunderheilungen bei Krebskranken durch Daueranhören bewirken, dabei sollte die 432 Hz - Einstimmung eine Rolle spielen. Hamer machte für die Festlegung auf 440 Hz eine Verschwörung von (Zitat) "... sämtliche jüdisch-englischen Agenten, Pius XII, Sohn des jüd. Rothschildbankdirektors in Rom, Roosevelt, Hitler, Stalin, beide jüd. englische Tavistock-Agenten, Churchill, Franco und Mussolini ..." verantwortlich.
Auch die Truther-Musikband VitaVison orientierte sich an 432 Hz.
Die Realität
In deutschen und österreichischen Sinfonieorchestern eine Einstimmung auf a1 = 443 Hz und in der Schweiz auf a1 = 442 Hz üblich, nicht auf 440 Hz. Die 8 Hz Unterschied bedeuten etwa einen 1/7 Halbton Höhenunterschied. Erst recht gab es nie eine Festlegung auf eine Frequenz von 432 Hz.[1] In vielen anderen Ländern ist der Standard-Kammerton oder Normalstimmton auf a1 = 440 Hertz (Hz) festgelegt. Die Festlegung auf 440 Hz erfolgte 1939 auf der internationalen Stimmtonkonferenz der International Federation of the National Standardizing Associations in London. In Deutschland folgte das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) dieser Regelung und erstellte die (nicht verbindliche) DIN 1317-1 für die Norm-Stimmtonhöhe allgemein, -2 der Stimmgabel und -3 der Orgel. Die Norm ist jedoch nur eine Empfehlung an die Mitglieder des DIN, die Entscheidung zu ihrer Anwendung bleibt jedem selbst überlassen. Der Europarat bestätigte diese Norm am 30. Juni 1971.