Arndt-Schultz'sche-Regel

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Die Arndt-Schultz'sche-Regel geht auf Rudolf Arndt (1835-1900) und Hugo Schulz (1853-1932) zurück und beschreibt ein angebliches biologisches Grundgesetz. Danach sollen schwache Reize bzw. andere äußere Einflüsse biologische Prozesse anregen, während starke Reize sie hemmen und stärkste Reize lähmend wirken sollen. Es bestehen Bezüge zum wissenschaftlich diskutierten Hormesis-Konzept und zu Hypothesen der Homöopathie und der Isopathie.

Im Bereich der Homöopathie wird diese Behauptung gern als Begründung dafür herangezogen, dass Homöopathie wirksam sei. Tatsächlich ist dieses "Gesetz" nicht allgemeinverbindlich, sondern weist eine erhebliche Anzahl von Ausnahmen auf. So wirken Impfstoffe nicht in geringsten Dosen, sondern benötigen eine Mindestmenge an Impfsubstanz. Antibiotika wirken in zu niedriger Dosis in der Regel überhaupt nicht und aufgrund der Anpassungsprozesse mancher Mikroorganismen an gegen sie gerichtete Medikamente können mit der Zeit auch sehr hohe Dosen wirkungslos sein (Resistenzbildung). Substanzen wie physiologische Kochsalzlösung, die in zu geringer Menge gegeben werden (z.B. bei Volumenmangelschock), bleiben ebenfalls ohne Wirkung.

Die Arndt-Schultz-Regel ist heutzutage überholt. Sie entstand zu einer Zeit, in der die Begründer die wahren Hintergründe des Funktionierens menschlichen Lebens, also die genetischen Grundlagen sowie diverse Mikroorganismen und Viren, noch nicht kennen und berücksichtigen konnten. Ihre Regel stimmt nur dann, wenn man sie auf der Basis des lückenhaften medizinischen und naturwissenschaftlichen Wissens des 19. Jahrhunderts einsetzt.