Spirituelle Lebenshilfe
Unter dem Begriff Spirituelle Lebenshilfe (von spirituell - Spiritualität) oder esoterische Lebenshilfe verstehen kommerziell im Bereich des Psychomarktes und Esoterikmarktes aktive Dienstleister kostenpflichtige Fernberatungsdienste über elektronische Medien für Ratsuchende in bestimmten Lebenslagen und Lebenskrisen. Gemeinsam ist diesen Angeboten die fehlende Verpflichtung von akademisch psychotherapeutisch ausgebildeten Beratern, die auf Grund ihrer Ausbildung in der Lage sind, psychisch Erkrankte oder gar psychiatrische Notfälle zu erkennen bzw. die Folgen bestimmter Ratschläge bei bestimmten Personenkreisen zuverlässig zu erkennen.
Ziel der Dienstanbieter ist die Gewinnerzielung und (bei bestimmten Anbietern) die Schaffung eines Unterhaltungsangebotes, nicht jedoch zwingend ein professionell gestaltetes Hilfsangebot. Die Bedeutung der Gewinnmaximierung ist an der Beteiligung von Risikokapitalgebern und professionellen Groß-Investoren bei den Großen der Branche erkennbar, die zum Teil auch parallel in der TV-Unterhaltungsbranche finanziell aktiv sind.
Die ablaufenden telefonischen Beratungen werden teilweise auch auf speziellen Call-In Esoterik-Fernsehsendern und per Internet-Stream gezeigt und bekommen auf diese Weise auch einen Unterhaltungswert für bestimmte Personenkreise und animieren das Zielklientel zu Anrufen.
Der Bereich der esoterischen Lebenshilfe grenzt übergangslos an andere kommerzielle Bereiche des Psychomarktes mit anderen Schwerpunkten, etwa dem Bereich des Motivationstraining, NLP, Scientology, "Das Forum" usw.
Spirituelle Lebenshilfe per Telefon
Die häufigste Kontaktform der hier thematisierten kommerziellen Dienstleister betreffen telefonische Mehrwertdienstleistungen über 0900-Nummern (in Deutschland), bei denen die Kosten über die Telefonrechnung eingezogen werden. Andere Anbieter belasten ein angegebenes Bankkonto oder müssen vorab über ein "Prepaid"-Verfahren bezahlt werden. Auf diese Weise können 0900-Sperren (Deutschland) umgangen werden, die bei Abhängigkeit zu diesen Diensten zuvor angelegt wurden.
Im deutschsprachigen Raum etablierten sich in der Vergangenheit einige kommerzielle Telefondienste, die sich über die Anrufe von Menschen finanzieren, die sich in besonderen Lebenslagen, Einsamkeit oder Lebenskrisen befinden. Hinzu kommen häufig Hoffnungen, auf esoterische Weise bei der Partnersuche Hilfe zu finden oder über die Entwicklung zukünftiger Börsenkurse Hinweise zu erhalten.
Übliche Kosten liegen bei etwas über einem Euro pro Minute bis etwa 3 Euro die Minute. Hinzu kommen so genannte Lockangebote unter einem Euro, und einige Anbieter bieten kostenlose Erstkontakte an.
Spirituelle Lebenshilfe per Fernsehen oder Internet-Stream
- Astro-TV der Questico AG (Berlin)
- Kanal Telemedial von Thomas Hornauer (zu Beginn per Satellit, später als Internet-Stream, inzwischen eingestellt)
- Sternstunde TV (Vivabona Network GmbH, Berlin. Zitat der AGB: Die Beurteilung der Richtigkeit bzw. Qualität der Auskunft und der Kompetenz des Experten obliegt allein dem Nutzer)
Die Anbieter
Neben einer großen Anzahl von "Einzelkämpfern/innen", die im Internet und auf anderen Wegen versuchen, auf sich aufmerksam zu machen, sind einige Anbieter auf dem Markt, die entsprechende "Life Coachs", "Lebensberater", "Kartenleger" usw. vermitteln und am Umsatz beteiligt sind.
Auswahl:
- Lichtpfade
- Maleficio
- "Portal Atlantis"
- Questico AG (mit Astro TV)
- Sternenbogen
- Stregato
- via carta
- Via Vivesco
- Vidya astro
- Vistano
- Viversum
Kritik
Die kommerziellen Angebote von psychologischen Laien zur esoterischen Lebenshilfe stoßen immer wieder auf Kritik insbesondere von Suchtberatern. Beobachtet wurden Fälle einer Abhängigkeit, die von Seiten der Anbieter nicht erkannt wurde oder erkannt werden sollte. Immer wieder wurden Fälle von Menschen publik, die sich durch häufige Anrufe extrem verschuldet hatten. Eine AstroTV-Kundin zahlte insgesamt 38.000 Euro Telefongebühren an Questico[1]. Sie musste einen Kredit in Höhe von 13.000 Euro aufnehmen, ihr Sparguthaben in Höhe von 21.000 Euro aufbrauchen und lieh sich von Hilfesuchenden noch einmal 1.400 Euro[2]. Für labile Menschen in Krisensituationen können die Anrufe, die vermeintliche Klarheit über zukünftige Ereignisse schaffen, zu einer regelrechten Sucht werden. Verbraucherschützer und Medienaufseher kritisieren daher die Machenschaften von Anbietern wie Questico scharf.
Eine anonyme Anruferin des WDR-Nachtprogramms "Domian" berichtete im Frühjahr 2010 als ehemalige Kartenlegerin über ihre Tätigkeit bei einem kommerziellen Esoterikanbieter. Zwar nannte sie ihren Vertragspartner nicht, im Gespräch mit "Domian" wurde jedoch Astro-TV erwähnt. Die Anruferin berichtete über eine Anruferin, die bereits 80.000 Euro für Anrufe ausgegeben habe. Als die Kartenlegerin die Anruferin auf die Telefonkosten hinwies, wurde sie per Email von ihrem Vertragspartner ermahnt, dies nicht weiter zu tun. Die anonyme Anruferin erhielt selbst 21 Eurocent pro Minute und wurde angehalten, die Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie selbst benutzte als vermeintliche "Kartenlegerin" keinerlei Karten für ihre "Beratungen". Sie gab die Beschäftigung auf, da sie diese mit ihrem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und selbst psychisch erkrankte.[3]
Es geht auch umsonst
Wer bereit ist auf astrologische, hellseherische, durch Kartenlegen abgeleitete oder durch Channelling bewerkstellte Beratungen zu verzichten, kann sehr wohl auf professionelle Hilfe setzen. In einigen Großstädten existieren darüber so genannte „Kriseninterventionszentren“, die zumeist Einrichtungen psychiatrischer Krankenhäuser sind und direkte, fachlich kompetente Hilfe in Krisenlagen, Notfällen und bei psychiatrischen Erkrankungen (Depressionen/Psychosen) anbieten.
In nicht kommerzieller Konkurrenz stehen die hier thematisierten Esoterik-Dienstleister zur etablierten Telefonseelsorge sowie zu einigen Sendungen des öffentlich rechtlichen Rundfunks, die ebenfalls Menschen in Krisensituationen telefonischen Rat anbieten, hier jedoch kostenfrei, esoterikfrei und ohne auf eine zukünftige langwierige Fortsetzung des Kontaktes hoffend.
Gesetzeslage (Deutschland)
Die Dienstleistungen von Wahrsagern, Magiern und Kartenlegern zur "spirituellen Lebenshilfe" ist laut Rechtssprechung in Deutschland eine "unmögliche Leistung". Daher besteht für die Anbieter auch kein Rechtsanspruch auf ein Honorar, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil mit dem Aktenzeichen 7 U 191/09 am 8. April 2010. Das Stuttgarter Gericht traf diese Entscheidung im Falle einer kartenlegenden "life coacherin", die per Telefon "Lebensberatung" anbietet und vergeblich versuchte, den Lohn eines Kunden pfänden zu lassen. Der männliche Kunde befand sich in einer Beziehungs-Lebenskrise und nahm telefonische sprirituelle Lebensberatung in Anspruch, für die er insgesamt 40.000 Euro bezahlte. Die Kartenlegerin war der Meinung, dass das Kartenlegen und die Deutung der Karten eine mögliche Leistung sei. Ein bestimmter Erfolg sei aber dem Großkunden weder versprochen noch erwartet worden.[4] Auch wenn die Wahrsagerin dabei nicht versprochen hatte, dass ihre Vorhersagen tatsächlich einträten, besteht kein Honoraranspruch:
"Ein Vergütungsanspruch besteht allerdings nicht, weil die von der Klägerin versprochenen Dienste objektiv unmöglich sind, so dass der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB)."
Auch eine Kundenzufriedenheit ändert daran dem Gericht zufolge nichts:
..Inhalt und Qualität der Leistung werden durch den zugesagten Einsatz magischer Kräfte bestimmt. [...] Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen."
Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa zu einer "Psychographologin": „Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin") verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig“[5] Zur "Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:
..3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemanden ... erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) "Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann..
Auch das Heilmittelwerbegesetz Wortlaut gilt für Versprechungen in diesem Bereich: eine so genannte "Fernheilung" (besser gesagt, der Versuch einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon) unterliegt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung – Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9:
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung). § 15: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...…entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt..., und eine Geldbusse bis zu 50.000 Euro droht in diesen Fällen.
Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" Wortlaut kann ebenfalls anwendbar sein: ..§ 4. Unlauter handelt insbesondere, wer 2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen..
Siehe auch
Weblinks
Video
Quellennachweise
- ↑ http://www.pro-medienmagazin.de/themen/fernsehen/fernsehen-single/datum/23/10/2007/abhaengigkeit-astro-tv-und-die-fatalen-folgen/
- ↑ http://dieflimmerkiste2.wordpress.com/2007/10/25/zuschauerin-telefoniert-sich-bei-astro-tv-arm/
- ↑ [1] [2]
- ↑ http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12929
- ↑ OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.