In der Patentschrift von 1995 beschreibt der Erfinder ein "elektromedizinisches" Gerät, welches "magnetische" oder "elektromagnetische" Energie aussende, während gleichzeitig physiologische Reaktionen und/oder Antwortsignale ausgewertet werden. Das Gerät soll demnach "Energiedichte"-Werte von Körpergeweben bestimmen können.
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In der Patentschrift von 1995 beschreibt der Erfinder ein "elektromedizinisches" Gerät, welches "magnetische" oder "elektromagnetische" Energie aussende, während gleichzeitig physiologische Reaktionen und/oder Antwortsignale ausgewertet werden. Das Gerät soll demnach "Energiedichte"-Werte von Körpergeweben bestimmen können. Ausdrücklich ist auch davon die Rede, daß akustische Signale zum Einsatz kommen können, und daß zu diagnostischen Zwecken akustische Antwortsignale per Mikrophon ausgewertet werden sollen.