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==Urteil des OVG NRW vom 15. März ​2010==
 
==Urteil des OVG NRW vom 15. März ​2010==
 
Am 15.&nbsp;März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cys­tus&nbsp;052 In­fekt­blo­ck­er® als ein Arzneimittel einzustufen und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG&nbsp;Köln hatte auf Be­trei­ben des Bun­des­in­sti­tu­tes für Arz­nei­mit­tel und Me­di­zin­pro­duk­te (BfArM) die Me­di­zin­pro­duk­te Cys­tus&nbsp;052 In­fekt­blo­ck­er® Ta­blet­ten und die Cys­tus&nbsp;052 Gur­gel­lö­sung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der Teu­to­Phar­ma GmbH und der Dr.&nbsp;Pan­da­lis Ur­hei­mi­sche Me­di­zin GmbH &&nbsp;Co.&nbsp;KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "ge­richt­li­cher Stopp des In­flu­en­za­schut­zes mit Cys­tus&nbsp;052® In­fekt­blo­ck­er" sei, und dass es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern erheb­lich erschwert sei, sich bei vi­ra­len Epi­de­mi­en wirk­sam zu schüt­zen. Dies sei deshalb verwerflich, weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 die für über 400&nbsp;Millionen Euro angekauften Schweinegrippe-Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien. Pandalis schreckte auch nicht davor zurück, [[Verschwörungstheorie]]n zu bemühen: ''"Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden"'', hieß es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm (a-t) aus Berlin. Das a-t hatte zuvor versucht, sich bei Pandalis über die Evidenzlage zu Cystus&nbsp;052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller ''Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin'' beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Anwalt von Pandalis wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das a-t kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der Cystus-052-Produkte hinreichend belegten.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3</ref>
 
Am 15.&nbsp;März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cys­tus&nbsp;052 In­fekt­blo­ck­er® als ein Arzneimittel einzustufen und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG&nbsp;Köln hatte auf Be­trei­ben des Bun­des­in­sti­tu­tes für Arz­nei­mit­tel und Me­di­zin­pro­duk­te (BfArM) die Me­di­zin­pro­duk­te Cys­tus&nbsp;052 In­fekt­blo­ck­er® Ta­blet­ten und die Cys­tus&nbsp;052 Gur­gel­lö­sung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der Teu­to­Phar­ma GmbH und der Dr.&nbsp;Pan­da­lis Ur­hei­mi­sche Me­di­zin GmbH &&nbsp;Co.&nbsp;KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "ge­richt­li­cher Stopp des In­flu­en­za­schut­zes mit Cys­tus&nbsp;052® In­fekt­blo­ck­er" sei, und dass es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern erheb­lich erschwert sei, sich bei vi­ra­len Epi­de­mi­en wirk­sam zu schüt­zen. Dies sei deshalb verwerflich, weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 die für über 400&nbsp;Millionen Euro angekauften Schweinegrippe-Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien. Pandalis schreckte auch nicht davor zurück, [[Verschwörungstheorie]]n zu bemühen: ''"Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden"'', hieß es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm (a-t) aus Berlin. Das a-t hatte zuvor versucht, sich bei Pandalis über die Evidenzlage zu Cystus&nbsp;052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller ''Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin'' beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Anwalt von Pandalis wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das a-t kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der Cystus-052-Produkte hinreichend belegten.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3</ref>
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==Patente, Gebrauchsmuster und Marken==
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*EU Patent (2006) Nr. 06006149.6Zusammensetzung zur Vorbeugung und Behandlung von Erkältungskrankheiten
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*Patent (China, 2007) Nr. 200780009765.X Composition for the prevention and treatment of common cold diseases.
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*Patent (Japan, 2007) Nr. 2009-501885 Composition for the prevention and treatment of common cold diseases.
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*Patent (Kanada, 2007) Nr. 2644749 Composition for the prevention and treatment of common cold diseases.
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*Patent (Russland, 2007) Nr. 2008136028 Composition for the prevention and treatment of common cold diseases.
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*Patent (USA, 2007) Nr. 12/281850 Composition for the prevention and treatment of common cold diseases.
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*EU Patent (2006) Nr. 06792038.9 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Patent (China, 2006) Nr. 200680033614.3 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Patent (Japan, 2006) Nr. 2008-530413 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Patent (Canada, 2006) Nr. 2622508 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Patent (Russland, 2006) Nr. 2008108214 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Patent (USA, 2006) Nr. 12/065663 Medicament for the prevention and treatment of influenza
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*Dt. Gebrauchsmuster (2005) Nr. 202005020574.5 Medikament zur Vorbeugung und Behandlung der Influenza
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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