Neben den Nachtmilchkristallen wird auch so genannte Nachtmilch angeboten, als Milch von nachts gemolkenen Kühen. In der Schweiz wurde die gesundheitsbezogene Werbung des Anbieters "Harvestmoon" für Nachtmilch (angeblich 5 mal höherer Melatoningehalt als in herkömmlicher Milch) vom Kanton Zürich verboten, ein Anbieter ("Projekt Nachtmilch") verzichtete daraufhin auf sein Angebot. Eine erste Verfügung des kantonalen Labors in Zürich bemängelte die versprochene angebliche schlaffördernde Wirkung, eine zweite Verfügung kritisierte die Etiketten mit dem Bild einer schlafenden Frau als "Täuschung der Konsumenten". Konkret verbot der Kantonschemiker jegliche Art von Werbung, die Nachtmilch in Bezug zu einer schlaffördernden Wirkung setzt. In den Schweizer Medien kam auch Kritik an der nächtlichen kompletten Stallverdunkelung auf.
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Neben den Nachtmilchkristallen wird auch so genannte Nachtmilch angeboten, als Milch von nachts gemolkenen Kühen. In der Schweiz wurde die gesundheitsbezogene Werbung des Anbieters "Harvestmoon" für Nachtmilch (angeblich fünfmal höherer Melatoningehalt als in herkömmlicher Milch) vom Kanton Zürich verboten; ein Anbieter ("Projekt Nachtmilch") verzichtete daraufhin auf sein Angebot. Eine erste Verfügung des kantonalen Labors in Zürich bemängelte die versprochene angebliche schlaffördernde Wirkung, eine zweite Verfügung kritisierte die Etiketten mit dem Bild einer schlafenden Frau als "Täuschung der Konsumenten". Konkret verbot der Kantonschemiker jegliche Art von Werbung, die Nachtmilch in Bezug zu einer schlaffördernden Wirkung setzt. In den Schweizer Medien kam auch Kritik an der nächtlichen kompletten Stallverdunkelung auf.
In Großbritannien und Finnland scheint Nachtmilch erhältlich zu sein.
In Großbritannien und Finnland scheint Nachtmilch erhältlich zu sein.