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Erdl nutzt offenbar den Wohnort in der Dominikanischen Republik, um die in Deutschland ungesetzliche telefonische Fernbehandlung durchzuführen. Ärzte dürfen beispielsweise in Deutschland nicht ausschließlich über das Internet behandeln. Dies verstößt gegen § 7 der Musterberufsordnung.<ref>Till Hausdorf, Rainer Erlinger: Psychotherapie und Internet. Psychotherapeut 2004, 49, S. 129-138 [http://resources.metapress.com/pdf-preview.axd?code=xcpcavdue386x6dh&size=largest]</ref>  
 
Erdl nutzt offenbar den Wohnort in der Dominikanischen Republik, um die in Deutschland ungesetzliche telefonische Fernbehandlung durchzuführen. Ärzte dürfen beispielsweise in Deutschland nicht ausschließlich über das Internet behandeln. Dies verstößt gegen § 7 der Musterberufsordnung.<ref>Till Hausdorf, Rainer Erlinger: Psychotherapie und Internet. Psychotherapeut 2004, 49, S. 129-138 [http://resources.metapress.com/pdf-preview.axd?code=xcpcavdue386x6dh&size=largest]</ref>  
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Für Nichtärzte gilt auch das [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf Heilmittelwerbegesetz] in Bezug auf Fernheilungen oder Versuche einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 unterliegt Fernheilen in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung oder Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9: ''Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung).'' § 15: ''Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt.'', und eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro droht in diesen Fällen.
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Für Nichtärzte gilt das [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf Heilmittelwerbegesetz] in Bezug auf Fernheilungen oder Versuche einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 unterliegt Fernheilen in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung oder Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9: ''Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung).'' § 15: ''Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt.'', und eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro droht in diesen Fällen.
    
==Zitate==
 
==Zitate==
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