Änderungen

65 Bytes hinzugefügt ,  19:57, 13. Aug. 2008
Zeile 26: Zeile 26:     
==Betrügereien und Verstösse gegen die RÖV==  
 
==Betrügereien und Verstösse gegen die RÖV==  
In einem Forum der GNM-Anhänger namens ''Faktor-L'' des ''Rabbi'', GNM-Profiteurs und ''absoluten Laien'' (laut Hamer) Chris Lenz fand sich Juli 2008 eine völlig von der Moderation unbestandet gebliebene Aufforderung zum vorsätzlichen Betrug. Der Anstifter ''J.B.'' schreibt aus der Anonymität heraus um einer Frage des ebenfalls anonymen ''Andy'' zu antworten. Zitat:
+
In einem Forum der GNM-Anhänger namens ''Faktor-L'' des angeblichen ''Rabbi'', GNM-Profiteurs und ''absoluten Laien'' (laut Hamer-Jargon) [[Christoph Lenz]] fand sich Juli 2008 eine völlig von der Moderation unbestandet gebliebene Aufforderung zum vorsätzlichen Betrug. Der Anstifter ''J.B.'' schreibt aus der Anonymität heraus um einer Frage des ebenfalls anonymen ''Andy'' zu antworten. Zitat aus dem Forum:
    
...Begründung für CT (24.7.2008)
 
...Begründung für CT (24.7.2008)
Zeile 34: Zeile 34:  
''Heftige andauernde Kopfschmerzen!!! Verschreibung des CT am Besten durch einen Hausarzt oder einen Neurologen. Daß das von Dir aus ohne Kontrastmittel gehen soll, erst beim Radiologen klären. Sollte der Hausarzt oder Neurologe schon das Kästchen mit Kontrastmittel angekreuzt haben, beim Radiologen darauf verweisen, daß Du das übersehen hättest und das auch nicht mit dem überweisenden Arzt besprochen hättest und dann auf Deine Allergie gegen die Kontrastmittel verweisen. Vor Anwendung eines Kontrastmittels mußt Du nämlich dem Radiologen eine Einverständniserklärung ausstellen. Bei Anwendung des Kontrastmittels ohne Deine Einverständniserklärung würde sich nämlich der Radiologe im Ernstfall der Körperverletzung schuldig machen. J.B.''
 
''Heftige andauernde Kopfschmerzen!!! Verschreibung des CT am Besten durch einen Hausarzt oder einen Neurologen. Daß das von Dir aus ohne Kontrastmittel gehen soll, erst beim Radiologen klären. Sollte der Hausarzt oder Neurologe schon das Kästchen mit Kontrastmittel angekreuzt haben, beim Radiologen darauf verweisen, daß Du das übersehen hättest und das auch nicht mit dem überweisenden Arzt besprochen hättest und dann auf Deine Allergie gegen die Kontrastmittel verweisen. Vor Anwendung eines Kontrastmittels mußt Du nämlich dem Radiologen eine Einverständniserklärung ausstellen. Bei Anwendung des Kontrastmittels ohne Deine Einverständniserklärung würde sich nämlich der Radiologe im Ernstfall der Körperverletzung schuldig machen. J.B.''
   −
Das '..mit der Tür ins Haus fallen..' bezieht sich auf den Wunsch nach einem Gratis Schädel-CT nach Ryke Geerd Hamer. Der Vorschlag des anonymen JB ist eine Aufforderung zur Verstoss gegen die Röntgenverordnung (RÖV) und eine Aufforderung zum Betrug an Krankenkassenbeitragszahlern und Krankenkassen: GNM-Anhänger sollen hier als Simulanten mit der fingierten ''Diagnose'' Kopfschmerz Hausärzte und Radiologen zu einem völlig überflüssigen Schädel-CT verleiten. Denkbar ist auch dass hier GNM-Simulant und sympatisierender Radiologe Hand in Hand arbeiten. Ein analoger Fall ist im Fernsehen aus Köln dokumentiert worden. Dort verleitete vor Jahren ein GNM-Heilpraktiker einen befreundeten Radiologen zu einer Fehldiagnose. Da bei einigen Unfällen, die Kopfschmerzen zur Folge haben, innerhalb der Folgestunden ein lebensbedrohliches subdurales Hämatom (möliche Folge: tödliche sogenannte 'untere Einklemmung') entstehen kann, sind Ärzte bei der Verdachtsdiagnose tatsächlich verpflichtet diesen Verdacht radiologisch auszuschliessen. Auf diese perfide Weise gelingt es also dem GNM-Simulaten einen Arzt zu einer unnötigen CT-Diagnostik des Schädels zu verleiten. Dies zu Lasten der ehrlichen Beitragszahler, die hier wie die Krankenkassen betrogen werden. Radiologen werden verleitet gegen die RÖV zu verstossen. <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Hirnblutung</ref> <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Einklemmung</ref>.
+
Das '..mit der Tür ins Haus fallen..' bezieht sich auf den Wunsch nach einem Gratis Schädel-CT nach Ryke Geerd Hamer für Krankenversicherte. Der Vorschlag des anonymen JB ist eine Aufforderung zur Verstoss gegen die Röntgenverordnung (RÖV) und eine Aufforderung zum Betrug an Krankenkassenbeitragszahlern und Krankenkassen: GNM-Anhänger sollen hier als Simulanten mit der fingierten ''Diagnose'' Kopfschmerz Hausärzte und Radiologen zu einem völlig überflüssigen Schädel-CT verleiten. Denkbar ist auch dass hier GNM-Simulant und sympatisierender Radiologe Hand in Hand arbeiten. Ein analoger Fall ist im Fernsehen aus Köln dokumentiert worden. Dort verleitete vor Jahren ein GNM-Heilpraktiker einen befreundeten Radiologen zu einer Fehldiagnose. Da bei einigen Unfällen, die Kopfschmerzen zur Folge haben, innerhalb der Folgestunden ein lebensbedrohliches subdurales Hämatom (möliche Folge: tödliche sogenannte 'untere Einklemmung') entstehen kann, sind Ärzte bei der Verdachtsdiagnose tatsächlich verpflichtet diesen Verdacht radiologisch auszuschliessen. Auf diese perfide Weise gelingt es also dem GNM-Simulaten einen Arzt zu einer unnötigen CT-Diagnostik des Schädels zu verleiten. Dies zu Lasten der ehrlichen Beitragszahler, die hier wie die Krankenkassen betrogen werden. Radiologen werden verleitet gegen die RÖV zu verstossen. <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Hirnblutung</ref> <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Einklemmung</ref>.
 
Quelle: <ref>http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=4020</ref>.
 
Quelle: <ref>http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=4020</ref>.
  
23.054

Bearbeitungen