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Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen gemäß der Angaben des Arznei-Telegramms insgesamt acht Berichte über Darmverschlüsse in Verbindung mit CM3 vor. Drei Betroffene haben die in der Packungsbeilage aufgeführten Gegenanzeigen - Darmerkrankungen und zurückliegende Operationen im Bauchraum - nicht beachtet. Auch bei vier von zwölf weiteren Verdachtsberichten über Verstopfung, Magenausgangsstenose u.a. sollen Kontraindikationen bestanden haben. Lebensbedrohlicher Darmverschluss ist ein unvertretbares Risiko für ein Medizinprodukt, das (ohne hinreichende klinische Nutzenbelege) zur Selbstmedikation bei Übergewicht angeboten wird. Das Arznei-Telegramm stufte CM3-Kapseln als bedenklich ein und forderte ein sofortiges Verbot.
 
Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen gemäß der Angaben des Arznei-Telegramms insgesamt acht Berichte über Darmverschlüsse in Verbindung mit CM3 vor. Drei Betroffene haben die in der Packungsbeilage aufgeführten Gegenanzeigen - Darmerkrankungen und zurückliegende Operationen im Bauchraum - nicht beachtet. Auch bei vier von zwölf weiteren Verdachtsberichten über Verstopfung, Magenausgangsstenose u.a. sollen Kontraindikationen bestanden haben. Lebensbedrohlicher Darmverschluss ist ein unvertretbares Risiko für ein Medizinprodukt, das (ohne hinreichende klinische Nutzenbelege) zur Selbstmedikation bei Übergewicht angeboten wird. Das Arznei-Telegramm stufte CM3-Kapseln als bedenklich ein und forderte ein sofortiges Verbot.
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==Deutsches Medizinprodukterecht deckt das obskure Marketing==
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==Deutsches Medizinprodukterecht ermöglicht das obskure Marketing==
Gemäß des deutschen Medizinprodukterechts muss ein Hersteller einer nur physikalisch wirksamen Methode, die es bei CM3 zu sein scheint, sein Produkt als Medizinprodukt anmelden. Diese Einstufung erfolgt eigenständig durch den Hersteller und erlangt damit Beweiskraft. Eine Außerverkehrnahme ist nur dann möglich, wenn die Zulassungsbehörde (www.bfarm.de) entsprechende Schadensfälle gerichtsverwertbar berichtet erhält. Die Anmeldung und die Inverkehrbringung eines solchen Medizinprodukts bedarf keines Wirksamkeitsnachweises. Der Hersteller kann also völlig legal ein unerprobtes Produkt in den Verkehr bringen. Ein analoges Produkt (Matricur) wird nach analogen Bedingungen vermarktet.
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Gemäß des deutschen Medizinprodukterechts muss ein Hersteller einer nur physikalisch wirksamen Methode, die bei CM3 vorzuliegen scheint, sein Produkt als Medizinprodukt anmelden. Diese Einstufung erfolgt eigenständig durch den Hersteller und erlangt damit Beweiskraft. Eine Außerverkehrnahme ist nur dann möglich, wenn der Zulassungsbehörde (www.bfarm.de) entsprechende Schadenfälle gerichtsverwertbar berichtet werden. Die Anmeldung und die Inverkehrbringung eines solchen Medizinprodukts bedarf keines Wirksamkeitsnachweises. Der Hersteller kann also völlig legal ein unerprobtes Produkt in den Verkehr bringen. Ein analoges Produkt (Matricur) wird nach analogen Bedingungen vermarktet.
    
==CM3-Kapseln wegen unlauterer Werbung abgemahnt==
 
==CM3-Kapseln wegen unlauterer Werbung abgemahnt==
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