Selbst wenn das Kraftwerk funktionieren würde, sind die von LESA präsentierten Ertragsaussichten jedoch nicht seriös. In einer Broschüre<ref>[http://www.lesa-maschinen.de/cms/uploads/file/LESA-Infobroschuere.pdf LESA-Informationbroschüre vom 01. Oktober 2008]</ref> werden beispielsweise bei einer angenommenen Einspeisevergütung von 17,84 Cent/kWh jährliche Einnahmen aus der Stromeinspeisung von 47.711 € angegeben, wobei man sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Januar 2009 bezieht. Um diesen Betrag zu erzielen, müsste die Anlage aber ohne Stillstand 365 Tage im Jahr mit etwas mehr als der Maximalleistung von 30 kWh arbeiten. In den Rechenbeispielen wird die Einspeisevergütung zudem als konstant über 20 Jahre angegeben. Bei Strom aus Biomasse wird die Vergütung jedoch um 1 % pro Jahr abgesenkt, nach 20 Jahren also auf etwa 82 % des Anfangswertes. Der Wert im ersten Jahr ergibt sich aus dem Grundbetrag für Strom aus Biomasse von 11,67 Cent/kWh plus einem Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen von 6 Cent/kWh. Möglicherweise hat LESA auch mit dem sog. Technologie-Bonus für innovative Anlagentechnik von weiteren 2 Cent/kWh kalkuliert; dies geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor. | Selbst wenn das Kraftwerk funktionieren würde, sind die von LESA präsentierten Ertragsaussichten jedoch nicht seriös. In einer Broschüre<ref>[http://www.lesa-maschinen.de/cms/uploads/file/LESA-Infobroschuere.pdf LESA-Informationbroschüre vom 01. Oktober 2008]</ref> werden beispielsweise bei einer angenommenen Einspeisevergütung von 17,84 Cent/kWh jährliche Einnahmen aus der Stromeinspeisung von 47.711 € angegeben, wobei man sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Januar 2009 bezieht. Um diesen Betrag zu erzielen, müsste die Anlage aber ohne Stillstand 365 Tage im Jahr mit etwas mehr als der Maximalleistung von 30 kWh arbeiten. In den Rechenbeispielen wird die Einspeisevergütung zudem als konstant über 20 Jahre angegeben. Bei Strom aus Biomasse wird die Vergütung jedoch um 1 % pro Jahr abgesenkt, nach 20 Jahren also auf etwa 82 % des Anfangswertes. Der Wert im ersten Jahr ergibt sich aus dem Grundbetrag für Strom aus Biomasse von 11,67 Cent/kWh plus einem Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen von 6 Cent/kWh. Möglicherweise hat LESA auch mit dem sog. Technologie-Bonus für innovative Anlagentechnik von weiteren 2 Cent/kWh kalkuliert; dies geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor. |