Esoterikmessen unterliegen wie alle anderen Verkaufsveranstaltungen den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Handels- und Gewerberechts. Aus strafrechtlicher Sicht sind sie stets eine Grauzone, denn dort werden Gegenstände und Verfahren angepriesen und verkauft, denen Eigenschaften und Wirkungen unterstellt werden, die sie in den allermeisten Fällen gar nicht besitzen. | Esoterikmessen unterliegen wie alle anderen Verkaufsveranstaltungen den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Handels- und Gewerberechts. Aus strafrechtlicher Sicht sind sie stets eine Grauzone, denn dort werden Gegenstände und Verfahren angepriesen und verkauft, denen Eigenschaften und Wirkungen unterstellt werden, die sie in den allermeisten Fällen gar nicht besitzen. |