Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für ambulante HBO-Therapien. Bei den oben genannten Einsatzgebieten werden die Kosten bei vollstationärer Behandlung übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die HBO am 10.04.2000 im Rahmen der Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt. | Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für ambulante HBO-Therapien. Bei den oben genannten Einsatzgebieten werden die Kosten bei vollstationärer Behandlung übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die HBO am 10.04.2000 im Rahmen der Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt. |