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Der Arbeitsausschuss 'Ärztliche Behandlung' des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahre 2001 folgerichtig die SMT nach Ardenne als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig eingestuft. Es fehlt der Methode ein glaubwürdiger Wirksamkeitsnachweis und die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, unbewiesene Methoden zu finanzieren.  
 
Der Arbeitsausschuss 'Ärztliche Behandlung' des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahre 2001 folgerichtig die SMT nach Ardenne als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig eingestuft. Es fehlt der Methode ein glaubwürdiger Wirksamkeitsnachweis und die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, unbewiesene Methoden zu finanzieren.  
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Quelle: Paralex
   
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