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* Die Dosierung von zugesetzten Mineralstoffen und Vitaminen lässt sich vom Verbraucher kaum kontrollieren; bei fettlöslichen Vitaminen könnte es zu einer gesundheitsschädlichen Überdosierung durch den Verzehr mehrerer Functional Food-Produkte kommen.
 
* Die Dosierung von zugesetzten Mineralstoffen und Vitaminen lässt sich vom Verbraucher kaum kontrollieren; bei fettlöslichen Vitaminen könnte es zu einer gesundheitsschädlichen Überdosierung durch den Verzehr mehrerer Functional Food-Produkte kommen.
 
* Auch Bonbons und Süßwaren werden mit Vitaminen und Mineralstoffen versetzt, so dass der Anschein erweckt wird, dass deren Verzehr die Gesundheit fördert.
 
* Auch Bonbons und Süßwaren werden mit Vitaminen und Mineralstoffen versetzt, so dass der Anschein erweckt wird, dass deren Verzehr die Gesundheit fördert.
* Die ''Deutsche Gesellschaft für Ernährung'' beurteilt Functional Food kritisch. In einer Stellungnahme heißt es: "''Functional Food ist grundsätzlich keine Garantie für eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung. Ernährungsfehler lassen sich auch durch den Verzehr von funktionellen Lebensmitteln nicht beseitigen."''<ref>[http://www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=167 DGE: Funktional Food - Gesundheit zum Essen? (2002)]</ref>  
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* Die ''Deutsche Gesellschaft für Ernährung'' beurteilt Functional Food kritisch. In einer Stellungnahme heißt es: "''Functional Food ist grundsätzlich keine Garantie für eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung. Ernährungsfehler lassen sich auch durch den Verzehr von funktionellen Lebensmitteln nicht beseitigen."''<ref>[http://www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=167 DGE: Funktional Food - Gesundheit zum Essen? (2002)]</ref>
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==Rechtliche Situation ==
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Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für "gesundheitsbezogene" Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.
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Abgesehen davon taucht der Begriff ''Functional Food'' bislang in keiner Rechtsnorm auf. Die entsprechenden Produkte fallen unter das allgemeine Lebensmittelrecht beziehungsweise unter die Rahmenrichtlinien für diätische Erzeugnisse. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
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Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
    
==Quellenverzeichnis==
 
==Quellenverzeichnis==
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