Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die "Holocaust auf Ihrem Teller"-Kampagne rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf gab und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei. | Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die "Holocaust auf Ihrem Teller"-Kampagne rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf gab und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei. |