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Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
 
Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln, die mit der HIV-Infektion assozierten Zustände und Folgekrankheuten zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Die Regelungen finden sich im [http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html Infektionsschutzgesetz] (IfSG, Paragraphen 7 und 24 IfSG). Auf Grund dieses Verbot verweigern auch Krankenkassen die Erstattung von HIV-Behandlungen durch Heilpraktiker. Verbotene Behandlungen sind gegebenenfalls geeignet, den gesamten Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker als verbotenes Rechtsgeschäft gem § 134 BGB unwirksam zu machen.
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Die Regelungen finden sich im [http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html Infektionsschutzgesetz] (IfSG, Paragraphen 7 und 24 IfSG). Auf Grund dieses Verbot verweigern auch Krankenkassen die Erstattung von HIV-Behandlungen durch Heilpraktiker. Verbotene Behandlungen sind gegebenenfalls geeignet, den gesamten Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker als verbotenes Rechtsgeschäft gem § 134 BGB unwirksam zu machen.
    
Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
 
Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
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Die Therapie der HIV-Infektion, und der damit assoziierten Erkrankungen und Folgekrankheiten ist alleine Ärzten vorbehalten (sog. ''Ärzte-Privileg''). Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie können sich dabei aber nur auf Zustände und Krankheiten beziehen, die nicht ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind.
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Die Therapie der HIV-Infektion ist alleine Ärzten vorbehalten (sog. ''Ärzte-Privileg''). Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie berufen sich dabei auf die Ansicht, sie könnten auch Zustände und Krankheiten behandeln, die ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind.  
    
Einige Heilpraktiker scheinen aber die gesetzlichen Regelungen dahingehend zu verstehen, dass eine ''begleitende Behandlung'' einer ärztlich angeordneten Behandlung, und unter der Angabe diese nicht beeinflussen zu wollen, gesetzeskonform wäre. Wobei sie offenbar nicht selten davon ausgehen dabei eine ursächlich wirksame Therapie anzuwenden, sogar bis hin zur Ansicht als Medizinlaie der eigentlicher Therapeut der HIV-Infektion und assoziierter Zustände zu sein. In diesem Zusammenhang sind auch gewisse Empfehlungen in Heilprkatikerkreisen zu beobachten, tunlichst stets zu dokumentieren eine bestehende HIV-Infektion bei HIV-Positiven ausdrücklich nicht behandeln zu wollen. Zitat aus einem Heilpraktikerforum: ''..Ich würde es also so handhaben bei Krankheit mit Behandlungsverbot dokumentieren, dass ich nicht selbige behandel sondern etwas anderes - so bin ich stets auf der sicheren Seite..''
 
Einige Heilpraktiker scheinen aber die gesetzlichen Regelungen dahingehend zu verstehen, dass eine ''begleitende Behandlung'' einer ärztlich angeordneten Behandlung, und unter der Angabe diese nicht beeinflussen zu wollen, gesetzeskonform wäre. Wobei sie offenbar nicht selten davon ausgehen dabei eine ursächlich wirksame Therapie anzuwenden, sogar bis hin zur Ansicht als Medizinlaie der eigentlicher Therapeut der HIV-Infektion und assoziierter Zustände zu sein. In diesem Zusammenhang sind auch gewisse Empfehlungen in Heilprkatikerkreisen zu beobachten, tunlichst stets zu dokumentieren eine bestehende HIV-Infektion bei HIV-Positiven ausdrücklich nicht behandeln zu wollen. Zitat aus einem Heilpraktikerforum: ''..Ich würde es also so handhaben bei Krankheit mit Behandlungsverbot dokumentieren, dass ich nicht selbige behandel sondern etwas anderes - so bin ich stets auf der sicheren Seite..''
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