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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland, geht davon aus, dass durch einen Tierversuch "erwünschte und etwa 70% der unerwünschten Wirkungen, die den Menschen betreffen" vorhersagbar sind. <ref>DFG (2004): Tierversuche in der Forschung. Bonn: Lemmens Verlags- und Mediengesellschaft, 2004: 18)</ref>.
 
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland, geht davon aus, dass durch einen Tierversuch "erwünschte und etwa 70% der unerwünschten Wirkungen, die den Menschen betreffen" vorhersagbar sind. <ref>DFG (2004): Tierversuche in der Forschung. Bonn: Lemmens Verlags- und Mediengesellschaft, 2004: 18)</ref>.
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==Gesetzliche Grundlagen des Tierschutzes==
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==Rechtliche Grundlagen==
 
===rechtlich vorgeschriebene Tierversuche===
 
===rechtlich vorgeschriebene Tierversuche===
 
Bevor bestimmte Produkte, z. B. Medikamente oder Schädlingsbekämpfungsmittel für den Markt zugelassen werden, muss ihr Anbieter den Nachweis erbringen, dass sie der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt nicht schaden. Auch für Produktionsverfahren, Reststoffe usw. existieren entsprechende Prüfvorschriften. Als Bestandteil derartiger Sicherheitsprüfungen sind Tierversuche in einigen Fällen gesetzlich festgeschrieben.  
 
Bevor bestimmte Produkte, z. B. Medikamente oder Schädlingsbekämpfungsmittel für den Markt zugelassen werden, muss ihr Anbieter den Nachweis erbringen, dass sie der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt nicht schaden. Auch für Produktionsverfahren, Reststoffe usw. existieren entsprechende Prüfvorschriften. Als Bestandteil derartiger Sicherheitsprüfungen sind Tierversuche in einigen Fällen gesetzlich festgeschrieben.  
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