Die Eltern als auch Pater Renz und Pfarrer Alt am 21. April 1978 wurden jeweils wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung" zu sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen. | Die Eltern als auch Pater Renz und Pfarrer Alt am 21. April 1978 wurden jeweils wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassung" zu sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Das Gericht warf ihnen vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen. |