Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE 10238959 A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref> | Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE 10238959 A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref> |