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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen.<ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref><ref>www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref>
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Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen.<ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter. Produkten aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
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und neuartige Lebensmittelzutaten ([[Novel Food Verordnung]]).
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</ref><ref>www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref>
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Nach Erkenntnissen aus neuen Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat<ref>http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm</ref><ref>http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm</ref><ref>[http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2002/1510/pdf/kluedo-1510.pdf Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)]</ref>. Somit wird eine europaweite Zulassung bald erwartet
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In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
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In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden. Eine Zulassung von Stevia als Lebensmittel wird derzeit auch in der EU angestrebt.
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Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat<ref>http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm</ref><ref>http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm</ref><ref>[http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2002/1510/pdf/kluedo-1510.pdf Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)]</ref>. Somit wird eine europaweite Zulassung bald erwartet
    
==Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin==
 
==Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin==
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