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Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa   
 
Neben diesem Urteil liegen weitere Urteile zu dieser Frage einer "unmöglichen Leistung" vor, etwa   
zu einer "Psychographologin": ''„Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin")
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aus dem Jahre 1953 zur Astrologie<ref>OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553</ref> und zu einer "Psychographologin": ''„Ein Vertrag, mit dem sich eine Wahrsagerin ("Psychographologin")
 
verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig.“<ref>OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.</ref> Zur "Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:  
 
verpflichtet, gegen Entgelt die vom anderen Vertragsteil bei ihr vorausgesetzten übersinnlichen Kräfte zu dessen Vorteil einzusetzen, ist wegen offenbarer Unmöglichkeit ungültig und nichtig.“<ref>OGH, 5.8.1959, 1 Ob 192/59.</ref> Zur "Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB (Deutschland), ein Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB:  
  
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