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Das Ehepaar '''Gilbert und Monika Reichert''' betreibt eine Praxis für [[Geistheilen|Geistiges Heilen]] in Saarlouis,<ref>Praxis für energetisches Heilen, Provinzialstr. 173, 66740 Saarlouis</ref> mit Filiale im benachbarten Frankreich.<ref>3, Impasse du Stade, F-57880 Varsberg</ref> Über die Person von Gilbert Reichert ist nichts bekannt.
 
Das Ehepaar '''Gilbert und Monika Reichert''' betreibt eine Praxis für [[Geistheilen|Geistiges Heilen]] in Saarlouis,<ref>Praxis für energetisches Heilen, Provinzialstr. 173, 66740 Saarlouis</ref> mit Filiale im benachbarten Frankreich.<ref>3, Impasse du Stade, F-57880 Varsberg</ref> Über die Person von Gilbert Reichert ist nichts bekannt.
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== Allgemeines ==
 
Monika Reichert (geb. 1952) tritt seit 1992 als „Geistheilerin und spirituelle Lehrerin“ auf. Frau Reichert verbreitet in ihrer Vita, beim [[Dachverband Geistiges Heilen e.V.]] (DGH) eine Ausbildung zur Geistigen Heilerin absolviert zu haben und von dort als solche erkannt zu sein.<ref>http://www.geistigesheilen-praxis.de/html/uber_mich.html</ref> Der DGH bietet aber keine solche Ausbildung an, sondern empfiehlt nur Anbieter, die nach ihren „Richtlinien“ ausbilden. Der DGH vergibt lediglich das fragwürdige und nichts sagende Zertifikat „Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in“. Dazu reicht es eine Gebühr zu entrichten und drei Unterschriften auf einem Formblatt von Hilfesuchenden zu präsentierten, die ungeprüft bestätigen, dass Linderung oder gar Heilung geschehen sei.
 
Monika Reichert (geb. 1952) tritt seit 1992 als „Geistheilerin und spirituelle Lehrerin“ auf. Frau Reichert verbreitet in ihrer Vita, beim [[Dachverband Geistiges Heilen e.V.]] (DGH) eine Ausbildung zur Geistigen Heilerin absolviert zu haben und von dort als solche erkannt zu sein.<ref>http://www.geistigesheilen-praxis.de/html/uber_mich.html</ref> Der DGH bietet aber keine solche Ausbildung an, sondern empfiehlt nur Anbieter, die nach ihren „Richtlinien“ ausbilden. Der DGH vergibt lediglich das fragwürdige und nichts sagende Zertifikat „Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in“. Dazu reicht es eine Gebühr zu entrichten und drei Unterschriften auf einem Formblatt von Hilfesuchenden zu präsentierten, die ungeprüft bestätigen, dass Linderung oder gar Heilung geschehen sei.
  
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