Änderungen

1 Byte entfernt ,  09:23, 14. Jun. 2010
K
Zeile 36: Zeile 36:  
Bei einer umfassenden Durchsetzung der Tierrechte in der Realtät käme es schon bald zu großen Problemen. Achtet man das Lebensrecht von Acker- und Vorratsschädlingen, käme es sehr bald zu einer Massenvermehrung dieser Arten und zu umfassenden Ernteausfällen. Da aber auch der Mensch sich vegan ernähren würde, wäre die Nahrung bald sehr knapp und Hungersnöte wären Alltag. Die fehlende Bekämpfung von Krankheitsüberträgern und Hygieneschädlingen würde zudem dafür sorgen, dass sich Krankheiten wieder enorm verbreiten würden und es sogar zu großen Seuchenzügen kommen würde. An diesen beiden Beispielen ist ersichtlich, dass Tierrechte mit den Lebensinteressen des Menschen unvereinbar sind.
 
Bei einer umfassenden Durchsetzung der Tierrechte in der Realtät käme es schon bald zu großen Problemen. Achtet man das Lebensrecht von Acker- und Vorratsschädlingen, käme es sehr bald zu einer Massenvermehrung dieser Arten und zu umfassenden Ernteausfällen. Da aber auch der Mensch sich vegan ernähren würde, wäre die Nahrung bald sehr knapp und Hungersnöte wären Alltag. Die fehlende Bekämpfung von Krankheitsüberträgern und Hygieneschädlingen würde zudem dafür sorgen, dass sich Krankheiten wieder enorm verbreiten würden und es sogar zu großen Seuchenzügen kommen würde. An diesen beiden Beispielen ist ersichtlich, dass Tierrechte mit den Lebensinteressen des Menschen unvereinbar sind.
   −
Doch auch ohne die beabsichtigte Tötung von Tieren wie bei der Schädlingsbekämpfung ist ein Töten von Tieren nicht zu verhindern, etwa durch Industrie, Verkehr und Landwirtschaft (z.B. Zerstörung natürlicher Lebensräume durch den Ackerbau). Von Tierrechtlern wurde daher der Begriff der ''Unvermeidbarkeit'' eingeführt, der allerdings nicht klar definiert ist und von Kritikern der Tierrechtsbewegung deshalb ironisch mit "aus Gründen der Bequemlichkeit nicht zu vermeiden" umschrieben wurde.
+
Doch auch ohne die beabsichtigte Tötung von Tieren wie bei der Schädlingsbekämpfung ist ein Töten von Tieren nicht zu verhindern, etwa durch Industrie, Verkehr und Landwirtschaft (z.B. Zerstörung natürlicher Lebensräume durch den Ackerbau). Von Tierrechtlern wurde daher der Begriff der ''Unvermeidbarkeit'' eingeführt, der allerdings nicht klar definiert ist und von Kritikern der Tierrechtsbewegung deshalb ironisch mit "aus Gründen der Bequemlichkeit nicht zu vermeiden" übersetzt wurde.
    
===Holocaustvergleich===
 
===Holocaustvergleich===
8.366

Bearbeitungen