Im Gegensatz zur Humanmedizin ist der veterinärmedizinische Bereich erstaunlich wenig gesetzlich geregelt. Einzige Einschränkungen bestehen im Bereich des Arzneimittelrechts, des "Hufbeschlagsgesetzes" und des Tierschutzes. Die Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist approbierten Tierärzten vorenthalten. Chirurgische Eingriffe sind daher auch nur für Tierärzte legal möglich, da nur diese die dazu notwendigen Betäubungsmittel anwenden können, wie der gesetzlich geregelte Tierschutz es vorschreibt. | Im Gegensatz zur Humanmedizin ist der veterinärmedizinische Bereich erstaunlich wenig gesetzlich geregelt. Einzige Einschränkungen bestehen im Bereich des Arzneimittelrechts, des "Hufbeschlagsgesetzes" und des Tierschutzes. Die Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist approbierten Tierärzten vorenthalten. Chirurgische Eingriffe sind daher auch nur für Tierärzte legal möglich, da nur diese die dazu notwendigen Betäubungsmittel anwenden können, wie der gesetzlich geregelte Tierschutz es vorschreibt. |