*Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB. Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB: ''..3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemanden'' ... ''erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) "Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann''.. | *Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB. Kommentar aus dem "Palandt" zum § 275 BGB: ''..3. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemanden'' ... ''erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit. a) "Naturgesetzliche Unmöglichkeitkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann''.. |