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Teebaumöl ist nicht als Arzneimittel zugelassen und folglich auch nicht hinsichtlich seiner Wirksamkeit und seiner gesundheitlichen Risiken geprüft.
 
Teebaumöl ist nicht als Arzneimittel zugelassen und folglich auch nicht hinsichtlich seiner Wirksamkeit und seiner gesundheitlichen Risiken geprüft.
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Im Gegensatz zu den propagierten Wundereigenschaften hat die Anwendung von Teebaumöl beträchtliche Risiken für die Gesundheit. So stieg in den letzten Jahren die Zahl der Berichte über kontaktallergische Ekzeme der Haut nach Anwendung von Teebaumöl. Besonders unverdünntes oder hochkonzentriertes Teebaumöl kann Hautreizungen und allergische Hautreaktionen auslösen. Bei Versuchen zur Alterung von Teebaumöl zeigte sich, dass insbesondere der Einfluss von Luftsauerstoff das Sensibilisierungspotenzial von Teebaumöl um das Dreifache erhöhen kann<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/206/verwendung_von_unverduenntem_teebaumoel_als_kosmetisches_mittel.pdf</ref>.
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Im Gegensatz zu den propagierten Wundereigenschaften hat die Anwendung von Teebaumöl beträchtliche Risiken für die Gesundheit. So stieg in den letzten Jahren die Zahl der Berichte über kontaktallergische Ekzeme der Haut nach Anwendung von Teebaumöl. Besonders unverdünntes oder hochkonzentriertes Teebaumöl kann Hautreizungen und allergische Hautreaktionen auslösen. In Tests mit Probanden ging von 1 %-iger Teebaumöl-Vaseline-Formulierung keine sensibilisierende Wirkung mehr aus. Das Risiko allergischer Reaktionen durch Teebaumöl in Konzentrationen unter 1 % kann jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, insbesondere nicht für Menschen, die bereits gegen über Teebaumöl sensibislisiert sind. Bei Versuchen zur Alterung von Teebaumöl zeigte sich, dass insbesondere der Einfluss von Luftsauerstoff das Sensibilisierungspotenzial von Teebaumöl um das Dreifache erhöhen kann<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/206/verwendung_von_unverduenntem_teebaumoel_als_kosmetisches_mittel.pdf</ref>.
    
Unverdünntes Teebaumöl wurde durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als gesundheitsschädliche Substanz eingestuft.
 
Unverdünntes Teebaumöl wurde durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als gesundheitsschädliche Substanz eingestuft.
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