− | Zur Anwendung kommen abwechselnd helloranges Licht (670 - 630 nm) mit 25 bis 35% Infrarot-Anteil und Ultraviolett-Strahlen im B- und C-Bereich (315 - 238 nm). Hellorange und Rot sollen dabei vorwiegend katalytisch und erwärmend wirken, UV vorwiegend "umwandelnd" und synthetisch. Nach einer Orange-Rotlichtphase von wahlweise 3 - 5 Minuten Dauer wird das UV-Licht automatisch für etwa die Hälfte dieser Bestrahlungszeit einschaltet. | + | Zur Anwendung kommen abwechselnd helloranges Licht (670 - 630 nm) mit 25 bis 35% Infrarot-Anteil und Ultraviolett-Strahlen im B- und C-Bereich (315 - 238 nm). Hellorange und Rot sollen dabei vorwiegend katalytisch und erwärmend wirken, UV vorwiegend "umwandelnd" und synthetisch. Nach einer Orange-Rotlichtphase von wahlweise 3 bis 5 Minuten Dauer wird das UV-Licht automatisch für etwa die Hälfte dieser Bestrahlungszeit einschaltet. |