Änderungen

727 Bytes entfernt ,  12:30, 23. Apr. 2010
Zeile 36: Zeile 36:  
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) sieht Kombucha kritisch. Bis zum sechsten Tag nach Ansatz der Kultur ist Kombucha zwar ein Erfrischungsgetränk mit süßlichem Geschmack, der an Birnen oder Pfirsiche erinnere. Nach 20 Tagen jedoch erreicht der pH-Wert einen Wert von 2,5: 'Dann lässt sich das Produkt eher als Speiseessig verwenden'<ref> Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>.
 
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2000) sieht Kombucha kritisch. Bis zum sechsten Tag nach Ansatz der Kultur ist Kombucha zwar ein Erfrischungsgetränk mit süßlichem Geschmack, der an Birnen oder Pfirsiche erinnere. Nach 20 Tagen jedoch erreicht der pH-Wert einen Wert von 2,5: 'Dann lässt sich das Produkt eher als Speiseessig verwenden'<ref> Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Kombucha ist laut DGE kein Gesundheitselixier. Pharmazeutische Zeitung 145 (Nr.35): 2906, 2000</ref>.
   −
==Unlautere Werbung an der Tagesordnung==
+
==Unlautere Werbung==
International anbietende Anpreiser von Kombucha-Getränken werden u.a. mit berühmten Persönlichkeiten, die Kombucha erfolgreich angewendet haben sollen. In den USA wird dem ehemaligen US-Präsenten Ronald Reagan angedichtet, er hätte sein Krebsleiden erfolgreich mit Kombucha geheilt. Diesen soll er während seiner Amtszeit von einem japanischen Botschafter erhalten haben. Reagen, der 1981 erstmalig zum Präsidenten gewählt wurde, erkrankte zwar in der Tat an Krebs, jedoch wurde er erfolgreich im Jahre 1985 operiert. Eine Heilung des Ex-Präsidenten durch Kombucha erfolgte eindeutig nicht - sie wird lediglich zu Marketingzwecken behauptet. Wer prüft schließlich als gutgläubiger Verbraucher solche verkaufsfördernden Märchen kritisch nach?
+
International anbietende Anbieter von Kombucha-Getränken werben u.a. mit berühmten Persönlichkeiten, die Kombucha erfolgreich angewendet haben sollen. In den USA wird dem ehemaligen US-Präsenten Ronald Reagan angedichtet, er hätte sein Krebsleiden erfolgreich mit Kombucha geheilt. Diesen soll er während seiner Amtszeit von einem japanischen Botschafter erhalten haben. Reagen, der 1981 erstmalig zum Präsidenten gewählt wurde, erkrankte zwar in der Tat an Krebs, jedoch wurde er erfolgreich im Jahre 1985 operiert. Eine Heilung des Ex-Präsidenten durch Kombucha erfolgte eindeutig nicht - sie wird lediglich zu Marketingzwecken behauptet.  
   −
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 80/00) urteilte rechtskräftig am 21.03.2001, dass Kombucha-Kapseln, die mit dem Hinweis, das Wohlbefinden zu unterstützen und die Konzentration und Leistungsfähigkeit zu steigern, beworben werden, eine arzneiliche Zweckbestimmung haben und deshalb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen. Ist die Werbung so ausgelegt, dass die Kapseln die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen Körpers beeinflussen sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Lebens- sondern um ein Arzneimittel. Das Urteil betraf 'Kombucha Zeus 60 Kapseln'. Leider bewertete das OLG nicht generell 'Kombucha' als Arzneimittel, sondern nur die strittigen Kapseln. Um dem Kombuchaspuk ein wirksames Ende bereiten zu können, müssten also alle Anbieter abgemahnt und vor den Richter gezogen werden, was derzeit eine nicht zu lösende Aufgabe ist. Wer die Schlagworte 'Kombucha' und 'Kapseln' in www.google.de eingibt, stellt fest, dass über 200 URLs von Anbietern gelistet sind, die angesichts des obigen Urteils eindeutig rechtswidrig diese Kapseln anpreisen und verkaufen. Die deutsche Justiz zeigt sich einmal mehr als faktisch unfähig in der Bekämpfung der Quacksalberei. Sie kuriert nicht einmal richtig die Symptome, geschweige denn das grundsätzliche Problem.
+
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 80/00) urteilte rechtskräftig am 21.03.2001, dass Kombucha-Kapseln, die mit dem Hinweis, das Wohlbefinden zu unterstützen und die Konzentration und Leistungsfähigkeit zu steigern, beworben werden, eine arzneiliche Zweckbestimmung haben und deshalb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen. Ist die Werbung so ausgelegt, dass die Kapseln die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen Körpers beeinflussen sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Lebens- sondern um ein Arzneimittel. Das Urteil betraf 'Kombucha Zeus 60 Kapseln'. Allerdings bewertete das OLG nicht generell 'Kombucha' als Arzneimittel, sondern nur die strittigen Kapseln.
    
==US-Gesundheitsbehörde FDA sieht Kombucha kritisch==
 
==US-Gesundheitsbehörde FDA sieht Kombucha kritisch==
8.902

Bearbeitungen