Durch die Verwendung von Pflanzen, die unbekannte Mengen an verschiedenen, teils ungetesteten Inhaltsstoffen enthalten sowie den möglichen Gehalt der Mittel an Schadstoffen kann es zu teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen kommen. Beispielsweise wurden in Deutschland, aufgrund eines Stufenplanverfahrens (vom 3. Juni 1981), alle „Aristolochiasäure-haltigen Human- und Tierarzneimittel, einschließlich phytotherapeutischer und homöopathischer Arzneimittel, die unter Verwendung Aristolochiasäure-haltiger Pflanzen hergestellt werden“, verboten. Neben den karzinogenen (krebserregenden) Eigenschaften sind Aristolochiasäuren stark nephrotoxisch (nierenschädigend)<ref>http://www.bfs-ev.de/index.php?menuid=27&reporeid=1205</ref>. | Durch die Verwendung von Pflanzen, die unbekannte Mengen an verschiedenen, teils ungetesteten Inhaltsstoffen enthalten sowie den möglichen Gehalt der Mittel an Schadstoffen kann es zu teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen kommen. Beispielsweise wurden in Deutschland, aufgrund eines Stufenplanverfahrens (vom 3. Juni 1981), alle „Aristolochiasäure-haltigen Human- und Tierarzneimittel, einschließlich phytotherapeutischer und homöopathischer Arzneimittel, die unter Verwendung Aristolochiasäure-haltiger Pflanzen hergestellt werden“, verboten. Neben den karzinogenen (krebserregenden) Eigenschaften sind Aristolochiasäuren stark nephrotoxisch (nierenschädigend)<ref>http://www.bfs-ev.de/index.php?menuid=27&reporeid=1205</ref>. |