Die Bezirksregierung hatte nach Prüfung eingereichter Unterlagen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeschaltet, um der Frage nachzugehen, ob es sich bei Regividerm® doch um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Am 24. März 2010 wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt, dass die Mavena B12-Salbe (vormals Regividerm) vom BfArM als Arzneimittel eingestuft wird. Damit droht dem Produkt letzendlich ein Verbot der Inverkehrbringung, solange keine Zulassung erteilt wird. Es wurde ein Anhörungsverfahren in Gang gesetzt und vorläufig kann die Salbe weiter verkauft werden. Eine entgültige Entscheidung könnte erst nach Entscheidungen zuständiger Verwaltungsgerichte fallen. <ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/03/24/bfarm-stuft-vitamin-b12-salbe-mavenaR-b12-als-arzneimittel-ein.html</ref>