− | Das Nahrungsergänzungsmittel Avemar soll laut Werbung die agressiv im Internet zu finden ist, entzündungshemmende, [[Antioxidantien|antioxidative]], immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Falls Avemar jedoch tatsächlich relevante antioxidative Wirkungen beim Menschen entfaltet, wäre von einer Anwendung bei therapierten Krebspatienten schon desshalb abzuraten, weil bei der Behandlung von Tumoren freie Radikale entstehen sollen, um die Tumorzellen abzutöten. Antioxidantien verringern deshalb den Heilungserfolg mancher Krebstherapien (Chemotherapie/Strahlentherapie).<ref>http://www.internisten-im-netz.de/de_news_6_0_386_antioxidanzien-k-nnen-krebs-patienten-schaden.html</ref>. Auch würde Avemar Krebszellen "aushungern" heisst es und "das Immunsystem stärken". Kolportiert wird auch anekdotisch, dass seit der Einführung von Avemar in Ungarn als Nahrungsergänzung die dortige Krebssterblichkeitsrate gesunken sei, als ob zwischen diesen Angaben eine kausale Beziehung existierte. | + | Das Nahrungsergänzungsmittel Avemar soll laut Werbung die agressiv im Internet zu finden ist, entzündungshemmende, [[Antioxidantien|antioxidative]], immunmodulatorische und krebshemmende Eigenschaften haben. Falls Avemar jedoch tatsächlich relevante antioxidative Wirkungen beim Menschen entfaltet, wäre von einer Anwendung bei therapierten Krebspatienten schon desshalb abzuraten, weil bei der Behandlung von Tumoren freie Radikale entstehen sollen, um die Tumorzellen abzutöten. Antioxidantien verringern deshalb den Heilungserfolg mancher Krebstherapien (Chemotherapie/Strahlentherapie).<ref>http://www.internisten-im-netz.de/de_news_6_0_386_antioxidanzien-k-nnen-krebs-patienten-schaden.html</ref>. Auch würde Avemar Krebszellen "aushungern" heisst es und "das Immunsystem stärken". Kolportiert wird auch anekdotisch, dass seit der Einführung von Avemar in Ungarn im Jahre 2000 als Nahrungsergänzung die dortige Krebssterblichkeitsrate gesunken sei, als ob zwischen diesen Angaben eine kausale Beziehung existierte. Zahlreiche Hinweise zur Eignung stammen auch von [[György Irmey]]. |
| Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>. | | Als Nahrungsergänzung ist es rechtlich gesehen nicht zur Krebsbehandlung vorgesehen, und darf daher nicht mit einer angeblichen Wirksamkeit bei Krebs beworben werden. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt nicht das Arzneimittelgesetz, sondern die Bestimmungen des [[LFGB|Lebens- und Futtermittelgesetzbuches]] und insbesondere die [[Nahrungsergänzungsmittelverordnung]] (NemV). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch wirken und damit auf keinen Fall eine arzneiliche oder therapeutische Wirkung haben<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/276/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf</ref>. Irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen sind deshalb, zur deutlichen Unterscheidung von Arzneimitteln, ausdrücklich verboten und können kostenpflichtig abgemahnt werden<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/9142</ref>. Generell sind Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung laut BfR nicht notwendig<ref>http://www.bfr.bund.de/cd/945</ref>. Im Sommer 2008 hat die World Cancer Research Fund sich zu Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs geäussert und verlautbart, dass ''Der Nährstoffbedarf sollte ausschließlich durch Lebensmittel gedeckt werden [soll]. Nahrungsergänzungsmittel werden für die Krebsprävention nicht empfohlen''<ref>http://www.wcrf.org</ref><ref>http://www.dietandcancerreport.org</ref>. |