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[[image:Cystus052.jpg|Cystus 052 (Bild: Padalis)|thumb]]
 
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'''Cystus 052''' ist der Handelsname eines pflanzlichen Medizinprodukts der Firma Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG / TeutoPharma GmbH aus Glandorf (Inhaber Georgios Pandalis)<ref>Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co. KG, Füchtenweg 3, 49219 Glandorf. Internet: www.urheimische-medizin.de</ref>, das bis 2010 damit beworben wurde erstaunliche gesundheitliche Wirkungen zu haben, für die jedoch keine Belege vorgelegt wurden und zugelassenen Arzneimitteln vorbehalten wären. Insbesondere wurde Cystus 052 in Pressemitteilungen während der H1N1-Pandemie damit beworben, dass es gegen Viren der "Schweinegrippe" wirke.
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'''Cystus 052''' ist der Handelsname eines pflanzlichen Medizinprodukts der Firma Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG / TeutoPharma GmbH aus Glandorf (Inhaber Georgios Pandalis)<ref>Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co. KG, Füchtenweg 3, 49219 Glandorf. Internet: www.urheimische-medizin.de</ref>, das bis 2010 damit beworben wurde erstaunliche gesundheitliche Wirkungen zu haben, für die jedoch keine Belege vorgelegt wurden und zugelassenen Arzneimitteln vorbehalten wären. Insbesondere wurde Cystus 052 in Pressemitteilungen während der H1N1-Pandemie damit beworben, dass es gegen Viren der "Schweinegrippe" wirke. Spiegel-Online sah sich im Januar 2006 veranlast einen Artikel zu verbreiten mit dem Titel "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe"<ref>Klaus Hilkmann, "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe", SPON 22. Januar 2006</ref>.
 
   
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
 
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
  
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