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Die Zulassung für den GKV-Bereich gab Hellinger angeblich später zurück, da er keine Einzeltherapien anbot. Als das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft trat, strebte er keine Zulassung als Psychotherapeut mehr an.
 
Die Zulassung für den GKV-Bereich gab Hellinger angeblich später zurück, da er keine Einzeltherapien anbot. Als das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft trat, strebte er keine Zulassung als Psychotherapeut mehr an.
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Einen psychotherapeutischen Anspruch lehnt Hellinger inzwischen kategorisch ab und behauptet ''Lebenshilfe'' zu leisten.
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Einen psychotherapeutischen Anspruch lehnt Hellinger inzwischen kategorisch ab und behauptet, ''Lebenshilfe'' zu leisten.
 
Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als [[Heilpraktiker]] nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt.
 
Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als [[Heilpraktiker]] nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt.
  
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