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München'', ARD, am 09.10. 06, 21.45 Uhr und der Zeitspiegel-Sendung ''Lebensgefährlicher Leichtsinn - Wenn Eltern Masern-Impfungen verhindern'' am 11.10.06, 21.20 Uhr folgendes:
 
München'', ARD, am 09.10. 06, 21.45 Uhr und der Zeitspiegel-Sendung ''Lebensgefährlicher Leichtsinn - Wenn Eltern Masern-Impfungen verhindern'' am 11.10.06, 21.20 Uhr folgendes:
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:''Im Jahre 2004 veröffentlichte das PEI eine vernichtende Analyse unseres Systems der Impfstoffüberwachung, die zu dem Ergebnis kam, wir könnten – aufgrund einer völlig unzureichenden Erfassung von Impfnebenwirkungen – keine Aussagen zur Sicherheit von Impfstoffen machen. Worauf gründen dann aber die Fernsehexperten ihre Behauptungen über die Risikofreiheit zum Beispiel des Masernimpfstoffes?Im Jahre 2004 veröffentlichte das PEI eine vernichtende Analyse unseres Systems der Impfstoffüberwachung, die zu dem Ergebnis kam, wir könnten – aufgrund einer völlig unzureichenden Erfassung von Impfnebenwirkungen – keine Aussagen zur Sicherheit von Impfstoffen machen. Worauf gründen dann aber die Fernsehexperten ihre Behauptungen über die Risikofreiheit zum Beispiel des Masernimpfstoffes?''<ref>http://www.heilkunst-münchen.de/blog/files/047df3355daf5e77b8e849c10a80c1a8-13.html</ref>
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:''Im Jahre 2004 veröffentlichte das PEI eine vernichtende Analyse unseres Systems der Impfstoffüberwachung, die zu dem Ergebnis kam, wir könnten – aufgrund einer völlig unzureichenden Erfassung von Impfnebenwirkungen – keine Aussagen zur Sicherheit von Impfstoffen machen.'' [...] ''Im Jahre 2004 veröffentlichte das PEI eine vernichtende Analyse unseres Systems der Impfstoffüberwachung, die zu dem Ergebnis kam, wir könnten – aufgrund einer völlig unzureichenden Erfassung von Impfnebenwirkungen – keine Aussagen zur Sicherheit von Impfstoffen machen.''<ref>http://www.heilkunst-münchen.de/blog/files/047df3355daf5e77b8e849c10a80c1a8-13.html</ref>
    
Diese Aussage ist falsch. Im Jahr 2004 veröffentlichte das PEI die Studie „Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2003“ <ref>Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 12 2004</ref> in dem es auf Seite 1163 zu der Schlussfolgerung gelangt:
 
Diese Aussage ist falsch. Im Jahr 2004 veröffentlichte das PEI die Studie „Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2003“ <ref>Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 12 2004</ref> in dem es auf Seite 1163 zu der Schlussfolgerung gelangt:
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