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[[image:Pilhar-I-Chip.jpg|RFID-Chip Verschwörung bei GNM-Anhänger Helmut Pilhar|300px|thumb]]
 
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Am Weihnachtstag 2009 starb die zwölfjährige Susanne Rehklau aus Altusried (Oberallgäu) an Krebs. Zum Todeszeitpunkt befand sich das Kind zu Hause. Die Erkrankung begann im Juli 2009, es handelte sich um ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Chorionepitheliom Chorion-Karzinom] des Ovars (Eierstock). Die Eltern des kranken Mädchens hatten nach einer anfänglichen Therapie jede weitere medizinische Behandlung abgelehnt mit der Begründung, sie seien Anhänger der Germanischen Neuen Medizin. Den Eltern wurde vom Oberlandesgericht München das Sorgerecht entzogen (Bestätigung eines Urteils des Familiengerichts Kempten von Oktober 2009), da das ''Wohl des Kindes gefährdet'' sei und die Eltern ''telefonischen Diagnosen'' vertrauten. Die Betreuung wurde dem Jugendamt Oberallgäu übertragen. Anlass war die Weigerung der Eltern, ihre Tochter einer Chemotherapie zu unterziehen. Zu dieser Behandlung hatten Ärzte der Universitätsklinik Tübingen geraten<ref>''Eltern von krebskrankem Mädchen bleibt Sorgerecht weiter entzogen'', Artikel in "Allgäuer Rundschau", 03.12.2009</ref>.  
 
Am Weihnachtstag 2009 starb die zwölfjährige Susanne Rehklau aus Altusried (Oberallgäu) an Krebs. Zum Todeszeitpunkt befand sich das Kind zu Hause. Die Erkrankung begann im Juli 2009, es handelte sich um ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Chorionepitheliom Chorion-Karzinom] des Ovars (Eierstock). Die Eltern des kranken Mädchens hatten nach einer anfänglichen Therapie jede weitere medizinische Behandlung abgelehnt mit der Begründung, sie seien Anhänger der Germanischen Neuen Medizin. Den Eltern wurde vom Oberlandesgericht München das Sorgerecht entzogen (Bestätigung eines Urteils des Familiengerichts Kempten von Oktober 2009), da das ''Wohl des Kindes gefährdet'' sei und die Eltern ''telefonischen Diagnosen'' vertrauten. Die Betreuung wurde dem Jugendamt Oberallgäu übertragen. Anlass war die Weigerung der Eltern, ihre Tochter einer Chemotherapie zu unterziehen. Zu dieser Behandlung hatten Ärzte der Universitätsklinik Tübingen geraten<ref>''Eltern von krebskrankem Mädchen bleibt Sorgerecht weiter entzogen'', Artikel in "Allgäuer Rundschau", 03.12.2009</ref>.  
Das Kind erhielt zunächst eine Chemotherapie in der Universitätsklinik Ulm. Wenig später bekam das Mädchen eine auf das befallene Organ beschränkte sogenannte regionale Chemotherapie in einer Privatklinik für Onkologie in Burghausen. Nach der Therapie verweigerten die Eltern eine weitereführende Behandlung in der Universitätsklinik Tübingen, obwohl die behandelnden Ärzte dort zum damaligen Zitpunkt von einer Heilungschance von 70 bis 80 Prozent ausgingen. Die Eltern wollten ihr Kind lieber nach den Richtlinien der Neuen Medizin behandeln lassen. Weil der behandelnde Arzt von der Tübinger Klinik um das Leben des Kindes fürchtete, schaltete er Ende September 2009 das Jugendamt Oberallgäu ein und der Fall kam vor das Familiengericht in Kempten.  
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Das Kind erhielt zunächst eine Chemotherapie in der Universitätsklinik Ulm. Wenig später bekam das Mädchen eine auf das befallene Organ beschränkte sogenannte regionale Chemotherapie in einer Privatklinik für Onkologie in Burghausen. Nach der Therapie verweigerten die Eltern eine weitereführende Behandlung in der Universitätsklinik Tübingen, obwohl die behandelnden Ärzte dort zum damaligen Zitpunkt von einer Heilungschance von 70 bis 80 Prozent ausgingen. Die Eltern wollten ihr Kind lieber nach den Richtlinien der Neuen Medizin behandeln lassen. Sie schufen dazu auch eine eigene Webseite im Internet. Weil der behandelnde Arzt von der Tübinger Klinik um das Leben des Kindes fürchtete, schaltete er Ende September 2009 das Jugendamt Oberallgäu ein und der Fall kam vor das Familiengericht in Kempten. Bei einer späteren Untersuchung an der Uniklinik Ulm stellte sich heraus, dass das Kind Metastasen hatte, und die Heilungschancen wurden nur noch auf 20 bis 30 Prozent geschätzt.
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Hamer schaltete sich aus seinem Asyl in Norwegen aus ein, gab Ferndiagnosen und Ratschläge per Telefon und fertigte unaufgeforderte "Gutachten" die er an Beteiligte verschickte. Eine baldige "Heilung" träte ein, verhiess Hamer aus Norwegen. Nach Hamer waren alle Konflikte gelöst, und von einer ungünstigen "Konfliktkonstellation" (laut GNM-Wortwahl) hätte Susanne Rehklau laut Hamer nicht sterben können.  Das von Hamer versprochene Heilungsversprechen führte letztendlich zum Abbruch der Thrapie und zum Tode des Kindes.  
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Hamer schaltete sich aus seinem Asyl in Norwegen aus ein, gab Ferndiagnosen und Ratschläge per Telefon und fertigte unaufgeforderte "Gutachten" die er an Beteiligte verschickte. Eine baldige "Heilung" träte ein, verhiess Hamer aus Norwegen. Das Kind habe auch keine Metastasen, lediglich Zysten. ''Es besteht überhaupt keine Lebensgefahr. Ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt es ohnehin nicht.'' Nach Hamer waren alle Konflikte gelöst, und von einer ungünstigen "Konfliktkonstellation" (laut GNM-Wortwahl) hätte Susanne Rehklau laut Hamer nicht sterben können.  Das von Hamer versprochene Heilungsversprechen führte letztendlich zum Abbruch der Thrapie und zum Tode des Kindes.  
    
Am 8. November 2009 sprach Hamer in einem "Gutachten" von einem Tumor am rechten Ovar (Eierstock). Hamer: ''Bei dem Kind Susanne hat man einen Tumor am Ovar festgestellt. Das Sinnvolle Biologische Sonderprogramm begann mit einem Verlustkonflikt eines Elternteils durch Weggehen''. [...] ''Von dort an wuchs im rechten Ovar ein Eierstocks-Karzinom oder Terato-Karzinom. Das bedeutet eine vom Stammhirn gesteuerte Keimzellvermehrung, die die archaische Art der Fortpflanzung beinhaltet.'' Hamer identifiziert auch ein zu seiner Ferndiagnose passenden so genannten Hamerschen Herd: ''Deshalb sehen wir bei einem Eierstockskarzinom, die ja beim schweren Verlustkonflikt die Art der zusätzlichen Fortpflanzung darstellt einen großen HH im (hier: rechten) Stammhirn (Pons)'' [...] ''Wäre das linke Ovar betroffen, dann hieße es: "ein gleiches Exemplar dieser Art auf den Weg schicken wollen".  
 
Am 8. November 2009 sprach Hamer in einem "Gutachten" von einem Tumor am rechten Ovar (Eierstock). Hamer: ''Bei dem Kind Susanne hat man einen Tumor am Ovar festgestellt. Das Sinnvolle Biologische Sonderprogramm begann mit einem Verlustkonflikt eines Elternteils durch Weggehen''. [...] ''Von dort an wuchs im rechten Ovar ein Eierstocks-Karzinom oder Terato-Karzinom. Das bedeutet eine vom Stammhirn gesteuerte Keimzellvermehrung, die die archaische Art der Fortpflanzung beinhaltet.'' Hamer identifiziert auch ein zu seiner Ferndiagnose passenden so genannten Hamerschen Herd: ''Deshalb sehen wir bei einem Eierstockskarzinom, die ja beim schweren Verlustkonflikt die Art der zusätzlichen Fortpflanzung darstellt einen großen HH im (hier: rechten) Stammhirn (Pons)'' [...] ''Wäre das linke Ovar betroffen, dann hieße es: "ein gleiches Exemplar dieser Art auf den Weg schicken wollen".  
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