Ein wissenschaftlicher Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als “Funktionsmittel” bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als sogenannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen Binnenkonsenses unterliegt. | Ein wissenschaftlicher Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als “Funktionsmittel” bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als sogenannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen Binnenkonsenses unterliegt. |