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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine  mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Ihre ursrüngliche Heimat ist Südamerika. Dort wurde sie von der einheimischen Bevölkerung schon seit langem als Süßungsmittel genutzt.
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine  mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.  
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Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte. Stevia unterliegt in Deutschland der Novel-Food-Verordnung und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen. In andren Ländern, vor allem Japan hingegen wird Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln als Süßungsmittel zugesetzt.
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== Inhaltsstoffe ==
    
Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein vielfaches höher als von Rohrzucker.
 
Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein vielfaches höher als von Rohrzucker.
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Zur Unbedenklichkeit von Stevia liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO  keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde <ref>http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia</ref>.
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== rechtliche Situation ==
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Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen <ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>
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In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Eine Zulassung von Stevia als Lebensmittel wird derzeit auch in der EU angestrebt.
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==Quellenverzeichnis==
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