Änderungen

Zeile 24: Zeile 24:  
Die häufigere Variante ist die Tierfänger-Variante, die fast immer mit weissen oder hellgrauen Lieferwagen durchgeführt werden soll. Die - angeblich meist ausländischen - Insassen beabsichtigten freilaufende Haustiere zu fangen um diese dann an Tierversuchslabore zu verkaufen, oder zur Gewinnung von Tierfett oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Katzenfell Katzenfellen]. Erzählt wird dass sich Katzen nachts von langsam fahrenden Lieferwagen mit Duftstoffen anlocken liessen. In den Tierfängerwarnungen ist man sich auch sicher, dass die Lieferwagen Öffnungen ("Klappen") im Boden hätten um dann Katzen mit Schlingen zu fangen und in den Wagen zu bringen, wo sie in Käfigen festgehalten oder betäubt werden. Später sollen sie umständlich ins Ausland verbracht werden, trotz möglicher Grenzkontrollen.  
 
Die häufigere Variante ist die Tierfänger-Variante, die fast immer mit weissen oder hellgrauen Lieferwagen durchgeführt werden soll. Die - angeblich meist ausländischen - Insassen beabsichtigten freilaufende Haustiere zu fangen um diese dann an Tierversuchslabore zu verkaufen, oder zur Gewinnung von Tierfett oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Katzenfell Katzenfellen]. Erzählt wird dass sich Katzen nachts von langsam fahrenden Lieferwagen mit Duftstoffen anlocken liessen. In den Tierfängerwarnungen ist man sich auch sicher, dass die Lieferwagen Öffnungen ("Klappen") im Boden hätten um dann Katzen mit Schlingen zu fangen und in den Wagen zu bringen, wo sie in Käfigen festgehalten oder betäubt werden. Später sollen sie umständlich ins Ausland verbracht werden, trotz möglicher Grenzkontrollen.  
   −
Unlogisch ist dabei der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Gerade in osteuropäischen Ländern sind freilaufende Haustiere ebenfalls zahlreich zu finden. Tierversuchslabore nehmen keine Tiere unbekannter Herkunft an. Typische Tiere für Tierversuche sind Ratten und Mäuse.
+
Unlogisch ist dabei der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 verbietet inzwischen das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen (rgon Worte wie „Genotte“ oder „Genette“ für das Fell von Katze) sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Die Durchführung regelt in Deutschland das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz mit Eingriffsbefugnissen für Polizeibehörden und Bußgeldandrohungen. Bereits 2002 haben die deutschen Pelzfachverbände für ihre Mitglieder erklärt, auf den Handel mit Hundefellen und Hauskatzenfellen zu verzichten, zusammen mit dem Welt-Pelzdachverband IFF – International Fur Federation.
 +
 
 +
Gerade in osteuropäischen Ländern sind freilaufende Haustiere ebenfalls zahlreich zu finden. Tierversuchslabore nehmen keine Tiere unbekannter Herkunft an. Typische Tiere für Tierversuche sind Ratten und Mäuse.
    
==Erzählungen zu Schwarzen Lieferwagen==
 
==Erzählungen zu Schwarzen Lieferwagen==
22.467

Bearbeitungen