Änderungen

Keine Änderung der Größe ,  28 September
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:     
In der Vergangenheit wurde bereits mindestens eine Person verurteilt, weil sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau diesen oben genannten Passus aufgenommen hatte, der gegen das TMG verstösst. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024 - 20 UKl 6/23,  
 
In der Vergangenheit wurde bereits mindestens eine Person verurteilt, weil sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau diesen oben genannten Passus aufgenommen hatte, der gegen das TMG verstösst. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024 - 20 UKl 6/23,  
https://openjur.de/u/2488736.html (https://oj.is/2488736) ) Bei Wiederholung drohen 250.000 € Ordnungsgeld. In der Begründung heisst es dass ein Verstoss gegen das TMG vorliegt indem auf der Webseite als Aufsichtsbehörde das Königreich Deutschland genannt wird. der § 5 TMG gilt weil der Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland belegen ist. Deutsche Gerichte sind verfassungsrechtlich daran gehindert, die (einseitige) Sezession deutschen Staatsgebietes anzuerkennen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2016 - 2 BvR 349/16) Ausserdem existiert kein Staat "Königreich Deutschland". Allein dadurch, dass bestimmte Grundstücke zu Bestandteilen des "Königreichs Deutschland" erklärt werden, entsteht kein Staatsgebiet des "Königreichs Deutschland". Die deutsche Staatsgewalt wird auch auf diesen Grundstücken fortwährend ausgeübt, wie auch die von dem Beklagten erwähnten Handlungen der BaFin zeigen. Ein in Deutschland ansässiger Verbraucher kann den zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts nicht entzogen werden.
+
https://openjur.de/u/2488736.html (https://oj.is/2488736) ) Bei Wiederholung drohen 250.000 € Ordnungsgeld. In der Begründung heisst es dass ein Verstoss gegen das TMG vorliegt indem auf der Webseite als Aufsichtsbehörde das Königreich Deutschland genannt wird. Der § 5 TMG gilt weil der Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland belegen ist. Deutsche Gerichte sind verfassungsrechtlich daran gehindert, die (einseitige) Sezession deutschen Staatsgebietes anzuerkennen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2016 - 2 BvR 349/16) Ausserdem existiert kein Staat "Königreich Deutschland". Allein dadurch, dass bestimmte Grundstücke zu Bestandteilen des "Königreichs Deutschland" erklärt werden, entsteht kein Staatsgebiet des "Königreichs Deutschland". Die deutsche Staatsgewalt wird auch auf diesen Grundstücken fortwährend ausgeübt, wie auch die von dem Beklagten erwähnten Handlungen der BaFin zeigen. Ein in Deutschland ansässiger Verbraucher kann den zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts nicht entzogen werden.
    
==Galerie==
 
==Galerie==
22.107

Bearbeitungen