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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmittel-entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne dessen Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen Energiegewinnung. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
 
'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmittel-entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne dessen Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen Energiegewinnung. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
  
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