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In Europa werden, im Gegensatz zur TCM, nicht die Früchte, sondern die Blätter (Ginkgo folium) des Ginkgos benutzt. Als Indikationen werden Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen, Schwindel, Ohrensausen (Tinnitus), Kopfschmerzen, vaskuläre Demenz und Claudicatio intermittens (Schaufensterkrankheit) angegeben.<ref>Wichtl M: Teedrogen und Phytopharmaka. Wiss. Verlagsgesellschaft Stuttgart, 3. Aufl. 1997</ref>
 
In Europa werden, im Gegensatz zur TCM, nicht die Früchte, sondern die Blätter (Ginkgo folium) des Ginkgos benutzt. Als Indikationen werden Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmungen, Schwindel, Ohrensausen (Tinnitus), Kopfschmerzen, vaskuläre Demenz und Claudicatio intermittens (Schaufensterkrankheit) angegeben.<ref>Wichtl M: Teedrogen und Phytopharmaka. Wiss. Verlagsgesellschaft Stuttgart, 3. Aufl. 1997</ref>
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Der Pflanzenextrakt wird in einer Menge von 120-240&nbsp;mg in 2-3&nbsp;Einzeldosen täglich eingenommen. Seit einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem größten Hersteller von Ginkgo-Arzneimitteln und einem Hersteller, der Ginkgo-Präparate als Nahrungsergänzungsmittel verkauft hat (Schwabe und Klosterfrau), ist Ginkgo apothekenpflichtig geworden. Mengen unter 100 mg besitzen eine pharmakologische Wirksamkeit.  
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Der Pflanzenextrakt wird in einer Menge von 120-240&nbsp;mg in 2-3&nbsp;Einzeldosen täglich eingenommen. Seit einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem größten Hersteller von Ginkgo-Arzneimitteln und einem Hersteller, der Ginkgo-Präparate als Nahrungsergänzungsmittel verkauft hat (Schwabe und Klosterfrau), ist Ginkgo apothekenpflichtig geworden. Mengen unter 100 mg besitzen eine pharmakologische Wirksamkeit.<ref>https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/04/13/bundesgerichtshof-muss-in-ginkgo-streit-entscheiden</ref>
    
Von 2012 bis Januar 2015 führte der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelagentur eine Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vorliegender Publikationen durch. Als Ergebnis befürwortet dieser nun weder die Anwendung bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit, noch bei Schwindel oder Tinnitus. Begründet wurde dies damit, dass die in den 1980er- und frühen 1990er-Jahren durchgeführten Studien die eingeschlossene Studienpopulationen ungenügend beschrieben haben und es wurden zu viele unterschiedlichste Diagnosen erfasst. Dies ist ab sofort auch bei der Zulassung neuer Präparate zu berücksichtigen. Bei bereits zugelassenen Präparaten ist in der Aus- und Weiterbildung in den Heilberufen die geänderte Anwendungsempfehlung zu beachten. Da das vorhandene wissenschaftliche Material keinen ausreichenden Wirksamkeitsbeleg erbringt, sind bei einer weiteren Anwendung in besonderem Umfang die möglichen Risiken zu berücksichtigen.  <ref>http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/2016/4-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Anwendungbeschränkungen</ref>
 
Von 2012 bis Januar 2015 führte der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelagentur eine Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vorliegender Publikationen durch. Als Ergebnis befürwortet dieser nun weder die Anwendung bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit, noch bei Schwindel oder Tinnitus. Begründet wurde dies damit, dass die in den 1980er- und frühen 1990er-Jahren durchgeführten Studien die eingeschlossene Studienpopulationen ungenügend beschrieben haben und es wurden zu viele unterschiedlichste Diagnosen erfasst. Dies ist ab sofort auch bei der Zulassung neuer Präparate zu berücksichtigen. Bei bereits zugelassenen Präparaten ist in der Aus- und Weiterbildung in den Heilberufen die geänderte Anwendungsempfehlung zu beachten. Da das vorhandene wissenschaftliche Material keinen ausreichenden Wirksamkeitsbeleg erbringt, sind bei einer weiteren Anwendung in besonderem Umfang die möglichen Risiken zu berücksichtigen.  <ref>http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/2016/4-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Anwendungbeschränkungen</ref>
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