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Eine stichpobenartige Untersuchung von 17 kommerziellen Hoodia-Produkten ergab mithilfe chromatographischer Nachweisverfahren, dass in den USA in 11 (ca. 2/3) der Proben Hoodia nicht nachgewiesen werden konnte.  
 
Eine stichpobenartige Untersuchung von 17 kommerziellen Hoodia-Produkten ergab mithilfe chromatographischer Nachweisverfahren, dass in den USA in 11 (ca. 2/3) der Proben Hoodia nicht nachgewiesen werden konnte.  
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Für Hoodia-Produkte existiert keine Zulassung als Arzneimittel. Derartige Produkte unterliegen in der EU der Novel Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97 aus dem Jahr 1997: Für Lebensmittel und Lebensmittelzusätze, die vor dem 15.5.1997 nicht am europäischen Markt erhältlich waren, ist demnach ein wissenschaftlicher Beweis der Produktsicherheit zu erbringen. In der Folge wurden Hoodia-Schlankheitsprodukte am 31.3.2005 vom Niederländischen Markt genommen <ref>nutraingredients (2005). Hoodia´s uncertain future in Europe, http://www.nutraingredients.com/news/ng.asp?id=60065.</ref>. In der EU und damit auch in Österreich sind Hoodia-Produkte wegen ihrer Neuartigkeit weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und somit illegal <ref>Riediger KD (2006). AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung</ref><ref>http://www.oeaz.at/zeitung/3aktuell/2006/06/serie/serie6_2006phyto.html</ref>.
    
==Die Hoodia - Vermarktung==
 
==Die Hoodia - Vermarktung==
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